Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überstunden streichen?
TVOEDAnwender:
Hier auch nochmal schön zusammengefasst:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/ueberstunden-bei-schicht-und-wechselschicht.html-1
clarion:
Also wurde die Überstunden ausgezahlt?
Schokokeks:
Wahrscheinlich liegt das Problem wieder an den Begrifflichkeiten...
Da der TE nirgends was von "Kappung" schreibt, gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der "Kürzung" um die Auszahlung der Stunden >60 handelt.
Onza:
Kann es sein, dass die Ankündigung der Stundenstreichung darauf beruht, dass sich der Mitarbeiter weigert, die angesammelten Überstunden abzufeiern?
Bei uns ist das häufig der Fall. Die Mitarbeiter haben jederzeit die Gelegenheit, Stunden abzufeiern. Wollen es aber nicht. Irgendwann baut der Arbeitgeber dann aber Druck auf. Tja, und dann kommt die Frage: Darf er das?
clarion:
Deswegen empfehlen sich Dienstvereinbarungen, in der geregelt wird, wieviele Mehr- und Minderstunden auf den Arbeitszeitkonten erlaubt sind.
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