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Zeugenaussage bei Gericht während Arbeitsunfähigkeit
sovielefragen:
Ich habe eine Ladung um bei Gericht als Zeuge im dienstlichen Zusammenhang auszusagen. Aussagegenehmigung des AG liegt vor. Gerichtstermin ist nächste Woche. Seit gestern bin ich arbeitsunfähig. Heute kam eine E-Mail, ich soll mich bei Gericht krankmelden.
Ich hatte eigentlich vor auszusagen. Dazu fühle ich mich gesundheitlich in der Lage. Nun stellt sich die Frage, was ich tun soll. Die Zeugenaussage ist eigentlich Dienstzeit. Ich bin aber arbeitsunfähig. Also kann ich nicht dienstlich aussagen. Oder doch? Weil höheres Interesse?
Was tun, sprach Zeus.
clarion:
Weißt Du schon jetzt, dass Du nächste Woche auch AU bist?
sovielefragen:
Ja. Die AU geht über den Gerichtstermin hinaus.
Casa:
Kläre die geplante Aussage mit deinem Arbeitgeber. Wenn der keine Probleme sieht, nimm den Gerichtstermin wahr.
UNameIT:
Ein paar kleine Hinweise, das Gericht sieht AU nicht als ausreichend an.
--- Zitat ---Auch Zeugen müssen ihre Verhinderung durch ärztliche Atteste oder andere Unterlagen beweisen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht bei einer Erkrankung nicht aus. Letzteres gilt übrigens auch für Parteien. Der Grund: Arbeitsunfähigkeit muss ja nicht unbedingt heißen, dass man nicht aussagen kann
--- End quote ---
--- Zitat ---Oft wird dem Patienten in diesen Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Hinweis ausgestellt, er sei verhandlungsunfähig. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2007 (Az.: 5 W 8/07-4) deutlich gemacht und darauf hingewiesen, dass die ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt ist und nichts über die Zumutbarkeit des Erscheinens bei Gericht besagt.
Aber auch ein Attest, in dem mitgeteilt wird, dass der Patient krankheitsbedingt verhandlungsunfähig“ ist, genügt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichtes vom 6. Februar 2007 (Az.: 2 Ws 99/07) nicht, um die Abwesenheit ausreichend zu entschuldigen. Konkret führt es hierzu aus:
„Denn eine Erkrankung entschuldigt nur, wenn sie nach ihrer Art und ihren Auswirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigung eine Beteiligung an einer Hauptverhandlung unzumutbar macht. Die diesbezüglichen Angaben sind in dem Attest aufzunehmen, da der Senat ohne konkrete Angaben nicht feststellen kann, ob dem Erscheinen des Angeklagten in der Hauptverhandlung ein objektives Hindernis entgegenstand. […] Dass der Arzt Verhandlungsunfähigkeit diagnostizierte, ist bedeutungslos, denn dies ist entgegen der Auffassung der Beschwerde ein Rechtsbegriff, unter den allein das Gericht und nicht der Arzt die von Letzterem festgestellten medizinischen Tatsachen subsumieren kann.“
Zu berücksichtigen ist somit stets, dass nicht der Arzt, sondern das Gericht anhand des Attestes entscheidet, ob die betreffende Person in der Lage ist, den Gerichtstermin wahrzunehmen. Demzufolge muss aus dem Attest hervorgehen,
dass es zur Vorlage bei Gericht bestimmt ist,
aus welchem Grund der Patient ggf. verhandlungsunfähig ist (Art der Erkrankung und deren Auswirkungen)
und wie lange die etwaige Verhandlungsunfähigkeit voraussichtlich bestehen wird.
--- End quote ---
Ergo: Wenn du Aussagen kannst, sage aus, denn arbeitsrechtlich darfst du während der krankschreibung alles machen, was deine Genesung nicht beeinträchtigt.
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