Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zeugenaussage bei Gericht während Arbeitsunfähigkeit
sovielefragen:
Ich habe meinen Arbeitgeber um die Unterlagen zu dem Fall gebeten und nur rudimentäre Unterlagen bekommen auf Grund derer ich keine sichere, (im Sinne des Amtes) brauchbare Aussage machen kann. Einem anderen Mitarbeiter ist für eine ähnliche Aussage die komplette Akte inklusive kompletter Schriftwechsel vorgelegt worden.
Im Arbeitsverhältnis liegt viel im Argen seit ich durch eine neu aufgetretene Krankheit (mittlerweile Gleichstellung) meine "arbeitsvertraglich geschuldete Leistung" gesundheitlich bedingt nicht mehr erbringen kann. Ich fürchte, dass mir ein Strick gedreht wird. Egal, ob ich aussage oder nicht.
Ich sehe es so wie UNameIT gerade wunderbar rechtlich begründet hat. Ich traue mir das trotz AU zu. Und es gibt ein übergeordnetes allgemeines Interesse an meiner Aussage. Staatsbürgerliche Pflicht und so.
Gehe ich hin, handle ich gegen die Anweisung des AG. Der bei AU nicht weisungsbefugt ist. Gehe ich nicht hin muss ich mit Strafe vom Gericht rechnen.
Ich neige dazu, meinem AG zu schreiben, dass ich beabsichtige auszusagen und schriftlich die vollständigen Informationen anfordere. Die Situation zwischen AG und mir ist eh nicht mehr zu retten.
Schmitti:
An der Stelle wird die Sachverhaltsschilderung seltsam. Besteht denn die Zeugenaussage aus einem reinen Aktenvortrag? Den du, ohne die Unterlagen vom AG zu erhalten, so gar nicht vernünftig halten kannst? Was sollst du dann für wen dort bezeugen?
sovielefragen:
Jetzt muss ich vorsichtig sein, wie ich das formuliere ohne Gefahr zu laufen, Datenschutzrichtlinien zu verletzen.
Es wurde ein Bußgeldtatbestand festgestellt, aufgenommen und dem Verursacher mitgeteilt. Dieser legte Widerspruch ein und jetzt steht die Hauptverhandlung an. Der Bußgeldtatbestand soll von mir aufgenommen worden sein. Ich habe zu dem Zeitpunkt gearbeitet, kann es also gewesen sein, war allerdings nicht allein im Dienst. Es kommen also auch Kollegen in Frage. Die mir zur Verfügung gestellten Beweismittel entsprechen meiner Arbeitsweise. Sie enthalten allerdings nicht meine Kennung, die es zweifelsfrei als meine Arbeit identifizieren würde. Zu 99,9% war ich das. Zumal ich davon ausgehen muss, dass der AG den richtigen Mitarbeiter vor Gericht schickt. Das würde ich daher nicht in Zweifel ziehen.
Aus den mir zur Verfügung gestellten Beweismitteln kann ich jedoch nicht erkennen, welchen von mehreren in Frage kommenden Tatbeständen ich aufgenommen habe und ob ich Anmerkungen hinterlegt habe. Auch lässt sich der Beobachtungszeitraum nicht erkennen. An den Vorfall selbst kann ich mich nicht erinnern. Es ist fast ein Jahr her.
Über möglichen nachfolgenden Schriftverkehr habe ich grundsätzlich nie Informationen. Ich kann also im Grunde nur bezeugen, dass die Ausstellung des Bußgeldbescheides grundsätzlich richtig war, wenn einer der in Frage kommenden Tatbestände verwendet wurde. Eine Aussage, die dem Beschuldigten nützt. Nicht meinem Dienstherren.
UNameIT:
Na dann, kein Wunder das er will, dass du aussagst. Nimm dir bitte rechtlichen Beistand zu der Sache.
sovielefragen:
Nee. Der Arbeitgeber möchte, dass ich meine AU bei Gericht bekannt gebe und NICHT aussage.
Ich möchte aussagen. Weil ich das körperlich kann.
Der Fairness halber ist meine Idee, meinem AG schriftlich mitzuteilen, dass ich aussagen möchte und ihn bitte, mir die fehlenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wie sie das zeitlich umsetzen ist nicht mein Problem. Aber ich hab keine Lust auf Ärger mit dem Gericht. Wer zahlt denn bitte die Strafe?
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