Autor Thema: Zulage § 14 TVÖD  (Read 1804 times)

Micky73

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Zulage § 14 TVÖD
« am: 01.03.2025 23:01 »
Hallo,

es geht um eine Zulage nach § 14 TVÖD. Hängt diese mit prozentualen Zeitanteilen der übertragenen Aufgaben zusammen? Ich kann hierzu leider nichts finden.
Wer kann mir bitte hier weiterhelfen?

Sjuda

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Antw:Zulage § 14 TVÖD
« Antwort #1 am: 03.03.2025 08:06 »
Bei der Zulage wird geschaut, welche Eingruppierung sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeiten ergeben würde.

Das hängt natürlich auch von den Zeitanzeilen ab und davon, ob nur ein Teil oder alle deiner bisherigen Aufgaben zugunsten der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten ruhen und was genau in welchem Umfang neu übertragen wird.

Vereinfacht würden sagen: deine temporäre Stelle muss bewertet werden. Das Tabellenentgelt, das sich so ergibt (EG + Stufe), wird mit dem Tabellenentgelt der aktuellen Eingruppierung verglichen. Der Differenzbetrag bestimmt die Höhe der Zulage.

Zitat
§14 Abs. 3
Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ergeben hätte.

Micky73

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Antw:Zulage § 14 TVÖD
« Antwort #2 am: 04.03.2025 01:32 »
@Sjuda, vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!
Also, meine bisherigen Aufgaben werden weiter von mir erledigt. Zusätzlich wurden mir höherwertige Aufgaben übertragen, die vorher von der Leitung bearbeitet wurde.

Muss der Aufwand der übertragenen Aufgaben über 50% liegen, um eine Zulage zu erhalten?

MoinMoin

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Antw:Zulage § 14 TVÖD
« Antwort #3 am: 04.03.2025 07:27 »
@Sjuda, vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!
Also, meine bisherigen Aufgaben werden weiter von mir erledigt. Zusätzlich wurden mir höherwertige Aufgaben übertragen, die vorher von der Leitung bearbeitet wurde.

Muss der Aufwand der übertragenen Aufgaben über 50% liegen, um eine Zulage zu erhalten?
Das kommt darauf an, 25% oder 33% kann auch reichen. Je nachdem wo du in der Entgeltordnung dich befindest oder welche Arbeitsvorgänge du bisher hattest (kann sein das da auch schon welche höherwertig sind).

Und nein es kann nicht sein, dass du deine bisherigen Aufgaben vollumfänglich weiter von dir erledigt werden.
Denn die Woche hat weiterhin nur 40h.
Außer du warst vorher nicht ausgelastet oder Teilzeit