Hallo in die Runde,
ich wurde in meiner Kommune zum 01.09.2022 in EG 9c Stufe 2 unbefristet eingestellt.
Zum 15.01.2024 dann bei gleicher Kommune befristete Tätigkeit mit EG 10 (Ende Befristung: 30.11.2025) erhalten. Der unbefristete EG 9c Vertrag wurde deshalb sozusagen im Hintergrund erhalten.
Erhalte deshalb aktuell bis 30.11.2025 eine Höhergr. nach § 14 TVöD. (von 9c -> 10)
Bin am 01.09.2024 in Stufe 3 gekommen.
Wenn ich zum 01.05.2025 eine unbefristete Tätigkeit mit EG 10 bei meiner Kommune (alles gleicher AG) erhalte
und diese Tätigkeit nicht (!) die gleiche ist wie meine aktuell befristete EG10 Tätigkeit:
Bin ich dann weiterhin am 01.05.2025 in Stufe 3, also EG 10 Stufe 3 (Stufenlaufzeit 0)?
Oder nicht, weil ich ja schon seit dem 15.01.2024 eine EG 10 Tätigkeit befristet ausübe (allerdings mit anderen Aufgaben im anderen Amt) und sich zwar zum 01.05.25 beim gleichen AG die Tätigkeit ändert, nicht aber die EG10? Das wäre schlechter für mich, da ich dann zum 01.05.2025 in EG 10 Stufe 2 (Stufenaufstieg in Stufe 3: 15.01.2026) wäre, oder?
Schon im voraus vielen Dank für die Hilfe.
Und allen einen schönen Sonntag
