Autor Thema: Stufenerhalt nach befristeter Tätigkeit  (Read 1497 times)

Zampano

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Stufenerhalt nach befristeter Tätigkeit
« am: 02.03.2025 15:29 »
Hallo in die Runde,

ich wurde in meiner Kommune zum 01.09.2022 in EG 9c Stufe 2 unbefristet eingestellt.
Zum 15.01.2024 dann bei gleicher Kommune befristete Tätigkeit mit EG 10 (Ende Befristung: 30.11.2025) erhalten. Der unbefristete EG 9c Vertrag wurde deshalb sozusagen im Hintergrund erhalten.
Erhalte deshalb aktuell bis 30.11.2025 eine Höhergr. nach § 14 TVöD. (von 9c -> 10)

Bin am 01.09.2024 in Stufe 3 gekommen.

Wenn ich zum 01.05.2025 eine unbefristete Tätigkeit mit EG 10 bei meiner Kommune (alles gleicher AG) erhalte
und diese Tätigkeit nicht (!) die gleiche ist wie meine aktuell befristete EG10 Tätigkeit:

Bin ich dann weiterhin am 01.05.2025 in Stufe 3, also EG 10 Stufe 3 (Stufenlaufzeit 0)?

Oder nicht, weil ich ja schon seit dem 15.01.2024 eine EG 10 Tätigkeit befristet ausübe (allerdings mit anderen Aufgaben im anderen Amt) und sich zwar zum 01.05.25 beim gleichen AG die Tätigkeit ändert, nicht aber die EG10? Das wäre schlechter für mich, da ich dann zum 01.05.2025 in EG 10 Stufe 2 (Stufenaufstieg in Stufe 3: 15.01.2026) wäre, oder?

Schon im voraus vielen Dank für die Hilfe.
Und allen einen schönen Sonntag :)

Zampano

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Antw:Stufenerhalt nach befristeter Tätigkeit
« Antwort #1 am: 05.03.2025 20:03 »
Hatte es vlt. zu langatmig formuliert, versuche es kürzer zu halten.

Ich habe aktuell einen befristeten Vertrag, seit 15.01.24. Im Hintergrund einen unbefristeten Vertrag bei gleichem AG.

Erhalte deshalb Höhergruppierung nach § 14 TVöD VKA. (von EG 9c -> EG 10).

Bin am 01.09.2024 in Stufe 3 gekommen.

Wenn ich am 01.05.2025 neue Stelle EG 10 - aber andere Tätigkeit und Amt - beim gleichen AG annehme:
Bleibe ich am 01.05.2025 in Stufe 3?
Oder wird mein zuvor befristeter EG 10 Vertrag mit Beginn 15.01.24 entfristet? Und weil ich am 15.01.24 erst in Stufe 2 EG 9c war, wäre ich dann von 01.05.25 bis 14.01.26 in EG 10 Stufe 2?

Vielen lieben Dank für die Hilfe :)

VFA West

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Antw:Stufenerhalt nach befristeter Tätigkeit
« Antwort #2 am: 09.03.2025 10:33 »
Hallo, m.M.n. müsste es so laufen:

Höhergruppierung zum 01.05.2025 in die EG 10/Stufe 2 mit Beginn der Stufenlaufzeit zum 15.01.2024; damit erfolgt der nächste Stufenaufstieg in die EG 10/Stufe 3 zum 15.01.2026.

Alternative: Deine Kommune kennt sich nicht mit dem geltenden Tarifrecht aus und nimmt stur eine gewöhnliche, stufengleiche Höhergruppierung von EG 9c/3 in die EG 10/3 vor, mit Beginn der Stufenlaufzeit zum 01.05.2025.

II. Alternative: Ihr beendet die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit zum 30.04.2025. Die Höhergruppierung sollte dann nicht direkt zum 01.05.2025, sondern z.B. erst zum 02.05.2025 erfolgen. Hierdurch wird die Zeit vom 15.01.2024 bis 30.04.2025 nicht angerechnet und es erfolgt zum 02.05.2025 eine stufengleiche Höhergruppierung von EG 9c/3 zur EG 10/3.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob du zurzeit ein Entgelt nach EG 10/2 oder EG 10/3 erhältst?

SimsiBumbu

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Antw:Stufenerhalt nach befristeter Tätigkeit
« Antwort #3 am: 10.03.2025 08:31 »
Höhergruppierung zum 01.05.2025 in die EG 10/Stufe 2 mit Beginn der Stufenlaufzeit zum 15.01.2024; damit erfolgt der nächste Stufenaufstieg in die EG 10/Stufe 3 zum 15.01.2026.

Das ist falsch. Im TVÖD-VKA wird stufengleich höhergruppiert.

Du bist seit 1.9.2024 in der E9c Stufe 3 und erhälts eine Zulage zur E10 Stufe 3 nach §14 TVÖD.
Am 1.5.2025 bist du bei deinem Stellenwechsel noch in der E9c Stufe 3. Da im TVÖD stufengleich höhergruppiert wird, kommst du in die E10 Stufe 3. Die Stufenlaufzeit beginnt dann von vorne §17 Abs. 4 TVÖD.