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Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025

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Warnstreik:

--- Zitat von: cyrix42 am 05.03.2025 15:49 ---Insbesondere taucht in der Zeile „Steuerbrutto, EZ“ eine Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ brutto auf, die sich aber anscheinend nur auf das zusatzversorgungspflichtige Brutto („ZV-Brutto“) und eben die Lohnsteuer (die zusätzlichen 212€) auswirkt. Erscheint mir nicht ganz durchsichtig…

--- End quote ---

Das liegt daran, dass das KV- und PV-Brutto eben an der Bemessungsgrenze gedeckelt ist.

cyrix42:
Angegeben sind für die Sozialversicherungen nur jeweils die herangezogenen Brutto-Werte, die sich aus den laufenden Bezügen ergeben. Zwar ist die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung damit eh schon übertroffen; nicht so jedoch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (das wären 8050€/Monat). Hier müsste sich also diese Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ entsprechend auswirken.

Warnstreik:

--- Zitat von: cyrix42 am 06.03.2025 10:42 ---Angegeben sind für die Sozialversicherungen nur jeweils die herangezogenen Brutto-Werte, die sich aus den laufenden Bezügen ergeben. Zwar ist die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung damit eh schon übertroffen; nicht so jedoch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (das wären 8050€/Monat). Hier müsste sich also diese Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ entsprechend auswirken.

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Warte mal - wenn ich das richtig sehe steht dem EZ-Brutto keine Auszahlung, wohl aber die 212€ Steuern gegenüber. Was ist das denn? Wo geht die EZ hin?

cyrix42:
Vielleicht wurde die zuvor schon ausgezahlt, aber nicht versteuert? Jedenfalls fehlt nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Berücksichtigung bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. (Im Zusatzversorgungs-Brutto ist sie aber wieder enthalten.)

Aus den angegebenen Schnippseln der Abrechnung können wir nicht rekonstruieren, was da passiert ist...

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