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Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025

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Rowhin:

--- Zitat von: BTSV1 am 05.03.2025 12:33 ---Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

--- End quote ---

In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

Zinc:

--- Zitat von: Rowhin am 05.03.2025 13:07 ---
--- Zitat von: BTSV1 am 05.03.2025 12:33 ---Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

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In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

--- End quote ---

In unserem Referat, bestehend aus 7 Leuten, habe alle viel zu wenig netto erhalten. Die Abzüge aus der erhöhten Kranken- und Pflegeversicherung sind ja klar auf der Bezügemitteilung gekennzeichnet- also das, was jetzt im Februar zurückgefordert wurde. Allerdings ergibt die Summe bei weitem nicht den Betrag, der insgesamt fehlt.

Warnstreik:
Kannst du uns mal deine Steuerklasse und deine KK-Beitragssätze verraten? Ich kann deine Abrechnungen absolut nicht nachvollziehen.

Rowhin:

--- Zitat von: Zinc am 05.03.2025 15:31 ---
--- Zitat von: Rowhin am 05.03.2025 13:07 ---
--- Zitat von: BTSV1 am 05.03.2025 12:33 ---Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

--- End quote ---

In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

--- End quote ---

In unserem Referat, bestehend aus 7 Leuten, habe alle viel zu wenig netto erhalten. Die Abzüge aus der erhöhten Kranken- und Pflegeversicherung sind ja klar auf der Bezügemitteilung gekennzeichnet- also das, was jetzt im Februar zurückgefordert wurde. Allerdings ergibt die Summe bei weitem nicht den Betrag, der insgesamt fehlt.

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Daher meine Anmerkung zu Begleitumständen. Bei uns im Team "stimmt" die Februarabrechnung für diejenigen, die aufgrund ihrer Stufe nicht von Beitragsbemessungsgrenzen o.Ä. betroffen waren. Da fehlt nur die höhere KV&PV, wenn die im Rechner entsprechend angeglichen wird, stimmt der Rechner.

Von manchen Bekannten aus anderen Behörden und in anderen Bundesländern höre ich allerdings ebenfalls, dass da "irgendwas nicht stimmen kann" und das Netto zu wenig sei, ohne dass sich auf dem Blatt eine direkte Erklärung dafür finde. Bei anderen stimmt alles, und die Erhöhung kam an. Es scheint hier also wirklich auf die konkrete Auszahlungsbehörde anzukommen, so zumindest mein Bild.

cyrix42:
Insbesondere taucht in der Zeile „Steuerbrutto, EZ“ eine Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ brutto auf, die sich aber anscheinend nur auf das zusatzversorgungspflichtige Brutto („ZV-Brutto“) und eben die Lohnsteuer (die zusätzlichen 212€) auswirkt. Erscheint mir nicht ganz durchsichtig…

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