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Eingruppierung anzweifeln?

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Organisator:

--- Zitat von: I am fine am 05.03.2025 14:10 ---
--- Zitat von: UNameIT am 05.03.2025 12:40 ---Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

--- End quote ---

Nein, die Bewertung ist soweit korrekt. Es geht um die Interpretierung von Entscheidungsspielräumen und der selbstständigen Erledigung von Aufgaben.

Eine Höhergruppierung käme wohl nur infrage, wenn das Kriterium "Selbstständigkeit" mit 20 % bewertet werden würde und das ist es nicht.

--- End quote ---

Wenn sowohl die Tätigkeitsdarstellung als auch das Bewertungsgutachten vorliegen hat man eine sehr gute Ausgangslage für eingene Prüfungen. Ich würde daher anregen, dass du bzw. deine Kollegin sich mit dem Begriff "selbständige Leistungs" beschäftigt und dann nochmal vergleicht, wie der externe Bewerter das sieht.

Selbst wenn man klagen wollte, müsste man darlegen, warum hier das Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung erfüllt sei. Allein dafür lohnt es sich schon, sich etwas vertiefter damit zu beschäftigen.

FearOfTheDuck:
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

I am fine:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54 ---Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

--- End quote ---

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

Organisator:

--- Zitat von: I am fine am 06.03.2025 08:59 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54 ---Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

--- End quote ---

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

--- End quote ---

Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?

I am fine:

--- Zitat von: Organisator am 06.03.2025 09:06 ---
--- Zitat von: I am fine am 06.03.2025 08:59 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54 ---Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

--- End quote ---

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

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Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?

--- End quote ---

Sie erledigt schon auch Verwaltungsaufgaben.

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