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Eingruppierung anzweifeln?

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Umlauf:
Bei uns bekommt jeder mit der Übertragung der Tätigkeit auch die Tätigkeitsbewertung zu Gesicht. Kann man sich dann kopieren, wenn man will.

Sjuda:
Dann hat man es einfach.
Strittige Punkte oder Fehler in einem fremden Gutachten zu suchen und den Rest als gegeben hinnehmen ist deutlich einfacher als sich eine eigene fachlich fundierte Einschätzung zu organisieren.



I am fine:
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe ihr jetzt die Geltendmachung unter Hinweis auf den Anspruch sechs Monate nach Fälligkeit empfohlen.

Wenn diese abgelehnt wird, kann man sie wohl nur zu einem Gespräch begleiten (das nichts bringen wird) und ansonsten an einen Anwalt bzw. ver.di verweisen.

Ob sie dann klagen möchte, bleibt ihr überlassen. Dazu raten werde ich ihr nicht.

Die Stellenbewertungen sind hier übrigens in der Personalakte und jeder hat die Möglichkeit, seine einzusehen.

Der Personalrat hat alle Stellenbewertungen vorliegen. Die Dienststellenleitung ist schon sehr um Transparenz bemüht.

UNameIT:
Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

I am fine:

--- Zitat von: UNameIT am 05.03.2025 12:40 ---Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

--- End quote ---

Nein, die Bewertung ist soweit korrekt. Es geht um die Interpretierung von Entscheidungsspielräumen und der selbstständigen Erledigung von Aufgaben.

Eine Höhergruppierung käme wohl nur infrage, wenn das Kriterium "Selbstständigkeit" mit 20 % bewertet werden würde und das ist es nicht.

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