Zitat von: Organisator am 06.03.2025 09:06Zitat von: I am fine am 06.03.2025 08:59Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?Sie erledigt schon auch Verwaltungsaufgaben.
Zitat von: I am fine am 06.03.2025 08:59Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?
Zitat von: FearOfTheDuck am 05.03.2025 18:54Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Vielen Dank, ich eigne mir diese gerade an. Dabei sind mir die vorliegenden Bewertungen eine Hilfe, in denen die Kriterien im tariflichen Sinne erläutert sind.
Auf den ersten Blick klingt EG 6 für den Empfangsbereich nicht verkehrt.