Autor Thema: Eingruppierung anzweifeln?  (Read 3639 times)

Organisator

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #15 am: 06.03.2025 10:07 »
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?

Sie erledigt schon auch Verwaltungsaufgaben.

Aus der Antwort würde ich schließen, dass dir die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und deren Bedeutung nicht wirklich bekannt sind.

Ich rate (erneut) ganz dringend euch mal schlau zu machen, was selbständige Leistungen im tariflichen Sinne sind. Ansonsten verbrennt ihr euch mit möglichen weiteren Maßnahmen die Finger.

I am fine

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #16 am: 06.03.2025 10:38 »
Vielen Dank, ich eigne mir diese gerade an.
Dabei sind mir die vorliegenden Bewertungen eine Hilfe, in denen die Kriterien im tariflichen Sinne erläutert sind.

Organisator

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #17 am: 06.03.2025 10:48 »
Vielen Dank, ich eigne mir diese gerade an.
Dabei sind mir die vorliegenden Bewertungen eine Hilfe, in denen die Kriterien im tariflichen Sinne erläutert sind.

Ich rege dazu an, dich eher an den aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen bzw. entsprechender Kommentare und Schulungsunterlagen zu orientieren. Begründungen in Bewertungen stützen deren eigene Meinung und sind daher nicht unbedingt vollständig.

Ansonsten stehe ich auch gerne bereit hinsichtlich einer Meinung / Hilfestellung, wenn du einen Arbeitsvorgang hättest, der deiner Meinung nach sL beinhalten würde.

I am fine

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #18 am: 06.03.2025 11:43 »
Vielen Dank, das ist ein sehr nettes Angebot  :).

Ich schau mit meinen PR-Kollegen erst einmal, wie weit wir kommen!

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #19 am: 06.03.2025 15:55 »
Könntest du die einzelnen Aufgaben hier aufführen, mit ungefähren Zeitanteilen?

"Verwaltungsaufgaben" ist ein so breites Feld, dass auf der einen Seite die Sonne aufgeht und auf der anderen Seite unter. ;)

Auf den ersten Blick klingt EG 6 für den Empfangsbereich nicht verkehrt.

Organisator

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Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #20 am: 06.03.2025 16:01 »
Auf den ersten Blick klingt EG 6 für den Empfangsbereich nicht verkehrt.

bzw. würde ich dafür schon erwarten, dass nicht nur Informationen über die Standorte der gewünschten Ansprechparner vermittelt werden sondern auch schon die Angelegenheiten in all ihrer Breite zumindest summarisch geprüft werden.