Dass Bewertungen extern vergeben werden, hat unterschiedliche Gründe. Beispielsweise, weil keine eigene Expertise vorhanden ist, Kapazitäten knapp sind oder in Streitfällen oder bei Konfliktpotenzial eine neutrale Einschätzung gewünscht ist. In allen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber noch Änderungen vornehmen, wenn alles fertig ist.
Bei der Geltendmachung darauf achten, dass die Ansprüche unter Beachtung der tariflichen Ausschlussfrist so genau wie möglich beziffert werden.
@Kommunalgenie
Der Arbeitgeber wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er die Bewertungsgutachten, ob extern oder intern, seinen Beschäftigten aushändigt.