Autor Thema: Eingruppierung anzweifeln?  (Read 3638 times)

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Eingruppierung anzweifeln?
« am: 05.03.2025 08:50 »
Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir eine Einschätzung geben.

In unserer Dienststelle wurden alle Stellen von einem unabhängigen, deutschlandweit tätigen Unternehmen bewertet und entsprechend eingruppiert.

Nun ist eine Kollegin mit ihrer Eingruppierung nicht einverstanden.

Was hat sie für Möglichkeiten außer einer Eingruppierungsfeststellungsklage? Hätte eine solche überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Ich bin etwas ratlos - so ein Unternehmen würfelt ja nicht und ich finde die Eingruppierung auch nachvollziehbar, aber als PR möchte ich natürlich helfen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #1 am: 05.03.2025 09:00 »
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist die Klage das Mittel der Wahl. Wichtig ist auch die Geltendmachung der Ansprüche.

Viele Arbeitgeber lassen aber mit sich reden. Bei nicht wenigen gibt es sogar eigens Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung oder irgendwelche Kommissionen, die über die Bewertung von Stellen oder Tätigkeiten befinden.

Insofern kann und sollte man vor einer Klage natürlich versuchen, mit dem Arbeitgeber zu reden. Allein schon um den eigenen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Allerdings sollte sowohl bei einer Klage als auch im vorherigen Gespräch mit dem Arbeitgeber begründen können, weshalb die Rechtsmeinungen zur Eingruppierung auseinandergehen. Mit Bauchgefühl und der unbegründeten Aussage, man wäre nicht einverstanden, kommt man in beiden Fällen nicht sehr weit.


I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #2 am: 05.03.2025 09:15 »
Vielen Dank, die Geltendmachung ist ein guter Hinweis. Das ist bisher meines Wissens noch nicht geschehen.

Ich denke aber nicht, dass der AG nach den aufwändigen Bewertungen mit sich reden lässt, zumal das bewertende Unternehmen noch einmal ein Gespräch mit der Kollegin geführt hat, nachdem sie um Überprüfung gebeten hatte. Die Bewertung blieb gleich.

Dann bleibt der Kollegin wohl doch nur die Klage.


Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 252
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #3 am: 05.03.2025 09:38 »
Wie wäre es die Stellenbewertung zu einem RA seiner Wahl zu versenden und um Einschätzung zu bitten? Kostet zwar etwas aber weniger umständlich als zu klagen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #4 am: 05.03.2025 09:46 »
Dass Bewertungen extern vergeben werden, hat unterschiedliche Gründe. Beispielsweise, weil keine eigene Expertise vorhanden ist, Kapazitäten knapp sind oder in Streitfällen oder bei Konfliktpotenzial eine neutrale Einschätzung gewünscht ist. In allen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber noch Änderungen vornehmen, wenn alles fertig ist.

Bei der Geltendmachung darauf achten, dass die Ansprüche unter Beachtung der tariflichen Ausschlussfrist so genau wie möglich beziffert werden.

@Kommunalgenie

Der Arbeitgeber wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er die Bewertungsgutachten, ob extern oder intern, seinen Beschäftigten aushändigt.
 

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,299
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #5 am: 05.03.2025 09:52 »
Bei uns bekommt jeder mit der Übertragung der Tätigkeit auch die Tätigkeitsbewertung zu Gesicht. Kann man sich dann kopieren, wenn man will.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #6 am: 05.03.2025 09:54 »
Dann hat man es einfach.
Strittige Punkte oder Fehler in einem fremden Gutachten zu suchen und den Rest als gegeben hinnehmen ist deutlich einfacher als sich eine eigene fachlich fundierte Einschätzung zu organisieren.



« Last Edit: 05.03.2025 10:01 von Sjuda »

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #7 am: 05.03.2025 11:28 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe ihr jetzt die Geltendmachung unter Hinweis auf den Anspruch sechs Monate nach Fälligkeit empfohlen.

Wenn diese abgelehnt wird, kann man sie wohl nur zu einem Gespräch begleiten (das nichts bringen wird) und ansonsten an einen Anwalt bzw. ver.di verweisen.

Ob sie dann klagen möchte, bleibt ihr überlassen. Dazu raten werde ich ihr nicht.

Die Stellenbewertungen sind hier übrigens in der Personalakte und jeder hat die Möglichkeit, seine einzusehen.

Der Personalrat hat alle Stellenbewertungen vorliegen. Die Dienststellenleitung ist schon sehr um Transparenz bemüht.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 763
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #8 am: 05.03.2025 12:40 »
Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #9 am: 05.03.2025 14:10 »
Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

Nein, die Bewertung ist soweit korrekt. Es geht um die Interpretierung von Entscheidungsspielräumen und der selbstständigen Erledigung von Aufgaben.

Eine Höhergruppierung käme wohl nur infrage, wenn das Kriterium "Selbstständigkeit" mit 20 % bewertet werden würde und das ist es nicht.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,561
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #10 am: 05.03.2025 14:22 »
Gibt es den Punkte, die in ihrer Stellenbeschreibung nicht oder mit zu geringen Zeitaufwänden aufgenommen wurden?

Nein, die Bewertung ist soweit korrekt. Es geht um die Interpretierung von Entscheidungsspielräumen und der selbstständigen Erledigung von Aufgaben.

Eine Höhergruppierung käme wohl nur infrage, wenn das Kriterium "Selbstständigkeit" mit 20 % bewertet werden würde und das ist es nicht.

Wenn sowohl die Tätigkeitsdarstellung als auch das Bewertungsgutachten vorliegen hat man eine sehr gute Ausgangslage für eingene Prüfungen. Ich würde daher anregen, dass du bzw. deine Kollegin sich mit dem Begriff "selbständige Leistungs" beschäftigt und dann nochmal vergleicht, wie der externe Bewerter das sieht.

Selbst wenn man klagen wollte, müsste man darlegen, warum hier das Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung erfüllt sei. Allein dafür lohnt es sich schon, sich etwas vertiefter damit zu beschäftigen.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,478
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #11 am: 05.03.2025 18:54 »
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #12 am: 06.03.2025 08:59 »
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,561
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #13 am: 06.03.2025 09:06 »
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Eingruppierung anzweifeln?
« Antwort #14 am: 06.03.2025 09:47 »
Welche Rechtsmeinung hat der AG denn? Und welche Tätigkeit übt die Kollegin aus? Welche EG fände sie angebracht?

Bisher kann man nicht einmal grob einschätzen, ob die Rechtsmeinung des AG falsch sein könnte.

Rechtsicher eine Aussage zur Eingruppierung kann nur das Gericht. Wenn also der AG bei seiner Rechtsmeinung bleibt, bleibt nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Der AG schließt sich der Ansicht des Gutachters an.
Die Kollegin arbeitet am Empfang und möchte EG7 haben, laut Gutachten entspricht die Stelle einer EG6.

Ja, das mit der Klage ist wohl so. Evtl. kann man vorher noch ver.di oder einen Anwalt zur Beratung kontaktieren.

Warum sollte denn die Arbeit am Empfang selbständige Leistungen beinhalten?

Sie erledigt schon auch Verwaltungsaufgaben.