Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch
- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)
erforderlich,
die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?
Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:
1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.
bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:
2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.
bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.
Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.