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TVLÖD vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

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Korkenzieher:
@MoinMoin: der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt aus dem Arbeitsrecht,     § 75 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat, darüber zu wachen, "dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden".
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 konkretisiert den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben.
    § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Grundsatz von Treu und Glauben wird ebenfalls zur Begründung des Gleichbehandlungsgrundsatzes herangezogen

Der AG verlangt hier von einer kleinen Gruppe eine Tätigkeit die alle anderen Beschäftigten nicht machen müssen, eine Tätigkeit die noch nichteinmal in der Stellenbeschreibung steht.

@troubelschooting: das Ziel ist primär dass diese Tätigkeit entweder von Allen gemacht werden muß oder eben von Keinem mehr. Es ist ja nur 1 Station betroffen, also 12 von 800 die das schon seit Jahren machen müssen und mehrfach schon beschlossen und weitergegeben haben dass sie das nicht mehr machen wollen. die Idee mit der Bezahlung ist nur Mittel zum Zweck, entweder wollen die Anderen dann auch oder der AG sagt wenns was kostet wirds eingestellt.


MoinMoin:

--- Zitat von: Korkenzieher am 06.05.2025 12:45 ---@MoinMoin: der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt aus dem Arbeitsrecht,     § 75 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat, darüber zu wachen, "dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden".
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 konkretisiert den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben.
    § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Grundsatz von Treu und Glauben wird ebenfalls zur Begründung des Gleichbehandlungsgrundsatzes herangezogen

Der AG verlangt hier von einer kleinen Gruppe eine Tätigkeit die alle anderen Beschäftigten nicht machen müssen, eine Tätigkeit die noch nichteinmal in der Stellenbeschreibung steht.

@troubelschooting: das Ziel ist primär dass diese Tätigkeit entweder von Allen gemacht werden muß oder eben von Keinem mehr. Es ist ja nur 1 Station betroffen, also 12 von 800 die das schon seit Jahren machen müssen und mehrfach schon beschlossen und weitergegeben haben dass sie das nicht mehr machen wollen. die Idee mit der Bezahlung ist nur Mittel zum Zweck, entweder wollen die Anderen dann auch oder der AG sagt wenns was kostet wirds eingestellt.

--- End quote ---
Wenn alle 800 gleichermaßen für die temporäre PDL Leitung durch ihre persönlichen und fachlichen Fähigkeiten geeignet sind und alle im Nachtdienst tätig sind, dann sollte man in der Tat alle 800 zu dieser Tätigkeit heranziehen (können).

Also wie viele Personen arbeiten im Nachtdienst?
Wie viele sind sprachlich, mental und vom Wissen her dazu geeignet, den PDL Job auszuüben?
Und wie viele von denen müssen nicht als PDL arbeiten, obwohl sie dafür geeignet wären?

Korkenzieher:
@MoinMoin:
Nun es ist ein Krankenhaus, von den ca. 800 Kollegen sind geschätzt 500 3-jährig ex. Fachkräfte, die zum Großteil auch Nachtdienste machen, aber diese besondere Tätigkeit (müssen) machen eben nur 12 davon, die bekommen aber alle dasselbe Gehalt entsprechnd ihrer Stufe gemäß TVL aber eben nichts für den Extrajob, der auch in der Stellenbeschreibung nicht auftaucht.

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