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TVLÖD vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

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Korkenzieher:
Die Sache ist jetzt beim Anwalt, der meint dass der TV-L viele Fragen offen läßt, im Vorgänger BAT waren diese Fragen ausformuliert. Seiner Einschätzung nach muß der AG eine Zulage bezahlen, mal schauen was der AG macht und ob es dann vor Gericht landet. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand..... ;D

MoinMoin:

--- Zitat von: Korkenzieher am 10.03.2025 16:10 ---Es kommt immer wieder vor dass es bei dieser Tätigkeit dann Probleme gibt und man dann persönlich ziemlich angefeindet wird wenn man unpopuläre Entscheidungen treffen muß. Aus diesem Grund wollen die betroffenen Kollegen diese zusatztätigkeit im Nachtdienst auch gar nicht mehr machen, die PDL läßt da aber nicht mit sich reden so läuft derzeit alles so weiter. So wäre natürlich die Frage ob das so überhaupt rechtens ist, da ja eben in der Stellnbeschreibung nichts davon steht.

--- End quote ---
Also zum einen ist der AG weisungsbefugt, da kann man murren und maulen, aber es nicht machen zu wollen ist da nur eine Wunschäußerung, sofern es sich nicht um eine AV Änderung handelt.

Eine vorübergehende Übertragung höherwertigen Tätigkeit im Tarifsinne liegt hier mE nicht vor.
Sondern eher die Übertragung eines Arbeitsvorganges (die PDL Tätigkeiten)
Hier müsste man schauen, welchen Zeitanteil es am Gesamtumfang macht.

Wobei ich der Meinung bin, dass wenn einer diese Tätigkeiten für seine reguläre Nachtschicht übertragen bekommt, dann ist die Gesamte Nachtschicht als PDL Tätigkeit zeitlich zu werten.

salopp gesagt, wenn die 12 Nachtschichtlier reihum den PDL Hut bekommen, als jede 12. Schicht macht er PDL weniger als 10% seiner Arbeitszeit.
Wenn er jede 4. Schicht es macht 25% (was auch nicht reichen dürfte)

Wo in der EGO sind sie jetzt eingruppiert und wo die PDL?

Korkenzieher:
Servus,
die Nachtschichten sind sehr unterschiedlich verteilt, so gibt es Kollegen die Teilzeit arbeiten und viel Nachtdienst machen, diese betrifft es dann teils über 70 % der Arbeitszeit. Zudem ist es ja eine Ungleichbehandlung, von 800 Angestellten müssen 12 Tätigkeiten übernehmen die alle Anderen nicht machen müssen, es gibt doch einen Gleichbehandlungsgrundsatz im Angestelltentarif. Eine Tätigkeit die weder in der Stellenbescheibung steht noch freiwillig gemacht wird und eben auch nicht vergütet wird. Der AG nutzt hier schamlos das Abhängigkeitsverhältnis aus in dem seine Angestellten zu ihm stehen, die zudem klat äußern dass sie das nicht machen wollen.
Die Kollegen sind meist in KR7/8, die PDL in 16/17.

MoinMoin:
Wo kann ich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Angestelltentarif nachlesen?

Und wie ist das dann damit nicht vereinbar, dass Kollegen die Teilzeit arbeiten und viel Nachtdienst machen.
Oder das diese Nachtdienste dann PDL Dinge übernehmen müssen?

Korrekt ist es, wenn die Nachtdienste, bei denen PDL Aufgaben übernommen werden 50% der Arbeitszeit ausmachen, die Person für die Zeit des Schichtplanes mit PDL Bezahlung vergütet werden müssen.
Da es uU als eine vorübergehende Übertragung für die Dauer des Schichtplanes sein kann, kann man sich auch nicht dagegen wehren.

troubleshooting:
@ Korkenzieher: Was ist dein Ziel? Die PDL-Tätigkeit nicht zu machen oder die Vergütung dafür bekommen?

Das erste ist mMn durchaus machbar. Die von dir angesprochenen Konflikte belasten dich psychisch? Teile das (schr.) deine vorgesetzten Person mit, parallel Personalrat (so es denn einen gibt). Passiert nix, bleibt halt nur der Gang zum Doc. Nur, wirklich zum Doc gehen, nicht kzH ohne AU. Wird dann ein klassischer Fall für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Zudem unterstützt das deine Argumentation in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

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