Autor Thema: [BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin  (Read 10659 times)

Moppedtotti

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #15 am: 12.08.2025 11:19 »
Hallo,
ich habe gerade eben mit der Personalstelle gesprochen. Hier wurde mir ein Hinweis auf eine Personalinfo vom Juli gegeben. Diese ist im Intrapol zu finden.

HeuteNeu

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #16 am: 12.08.2025 12:10 »
Da habe ich leider keinen Zugriff. Könntest du diesen hier evtl. Bitte reinstellen.

Moppedtotti

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #17 am: 13.08.2025 10:59 »
Schau mal im Anhang

Wohngebietsthorsten

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #18 am: 08.10.2025 21:14 »
Im Kollegenkreis haben jetzt schon einige den Nachzahlungsbescheid erhalten. Die Behörde hat da genau geprüft, ob der Widerspruch auch auf die folgende Jahre entsprechend formuliert wurde. Wenn man da nicht für jedes Jahr Widerspruch eingelegt hatte, gibt es für diese Jahre keine Nachzahlung. Hier nochmal der entsprechende Gesetzesauszug:

Artikel 2
Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
§ 1
Anwendungsbereich
Die in § 3 festgelegten Nachzahlungen werden denjenigen beamteten Dienstkräften, Richterinnen und Richtern sowie Personen, denen ein Familienzuschlag nach den im Land Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt worden ist, gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften
Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr
gesetzt haben; das geführte Vorverfahren darf hierbei nicht bestandskräftig und ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein. Soweit ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, sofern ein diesen Anspruch betreffendes Vorverfahren nicht bestandskräftig oder ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.

Arwen

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #19 am: 09.10.2025 14:22 »
Hi, kannst du hinsichtlich der Höhe der monatlichen/jährlichen Nachzahlungen Richtwerte nennen?
Vielen Dank , da ich seit fast 4 Jahren in Niedersachsen vor diesem Hintergrund klage.

Wohngebietsthorsten

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #20 am: 10.10.2025 05:56 »
Artikel 2, Paragraph 3:

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin https://share.google/0md4aaVA0uqpXtLLS

Arwen

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #21 am: 10.10.2025 08:03 »
Vielen Dank ,
dann hoffe ich mal, dass die Nachzahlungen auch in diesem Umfang gezahlt werden.

justilegal

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #22 am: 10.10.2025 08:30 »
Hallo Arwen,
ja, da kann man die Betroffenen aus Berlin nur beglückwünschen, dass sich da endlich was tut. Für uns als Niedersachsen (auch wir klagen seit vier Jahren) hat das leider gar keine Bedeutung. Die werden sich hier schon was Schönes ausdenken (Familienergänzungszuschlag rückwirkend oder so), damit sie nichts/ wenig nachzahlen müssen. Vor allem wird es noch schön ausgesessen. Wenn man sieht, wie viele Länder das Urteil aus Mai 2020 betreffend die 3+ Kind-Familien umgesetzt haben, können wir Betroffenen in Niedersachsen uns nur mitfreuen- ohne selbst ne Perspektive zu haben.

Arwen

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #23 am: 10.10.2025 08:47 »
Hallo justilegal,
besser kann man den Mist, den dieses Land macht, nicht in kurzen Sätzen formulieren.
Zu den nachweislichen Lügen des NLBV und dem demonstrativen Nichtbeachten der Vorgaben des BverfG hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs für das dritte Kind , kommt dann noch eine Berichterstatterin des VG, die in 3 1/2 Jahren lediglich Stellungnahmen weitergeleitet hat. Von einem Amtsermittlungsgrundsatz hat sie anscheinend nichts gehört.
Gruß