Autor Thema: GdB-30; Gleichstellung beantragen?  (Read 4664 times)

Lupe

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GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« am: 05.03.2025 15:48 »
Hallo,
(Inwiefern)Schade ich meinem Arbeitsverhältnis, wenn ich aufgrund eines GdB 30 eine Gleichstellung beantrage? Dem AG wurde der GdB vor und nach der Einstellung verheimlicht. Ich weiß, dass es nicht anständig war, aber bei potentiellen AG's vorher, bei denen ich dies ehrlich handhabte, kam ich immer nur bis zum Vorstellungsgespräch.:-[

cyrix42

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #1 am: 05.03.2025 15:54 »
Moin,

Es besteht keine Verpflichtung eine Behinderung dem Arbeitgeber anzuzeigen. Geschieht dies nicht, dann kann man nur keine weiteren Rechte (z.B. besonderer Kündigungsschutz) daraus ableiten.

Dem Arbeitgeber sollte es gelegen kommen, wenn er von der Schwerbehinderung oder Gleichstellung seiner Angestellten weiß — er muss ja einen bestimmten Prozentsatz an solchen Personen beschäftigen; oder sonst eine Ausgleichszahlung leisten. Insofern bringt es ihm geringere Ausgaben, wenn er von einer weiteren Person weiß, die darunter fällt.

Mit einer Gleichstellung erhältst du i.W. einen etwas verbesserten Kündigungsschutz. Inwiefern dies bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, bei dem betriebsbedingte Kündigungen eh völlig die Ausnahme sein sollten, von Relevanz ist, müsstest du für dich selbst entscheiden.

ich1974

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #2 am: 05.03.2025 16:25 »
Hallo, ich bin Schwerbehindertenvertreter und habe bereits einige Anträge auf Gleichstellung mit unseren Mitarbeitern bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Leider wurden die letzten Anträge immer abgelehnt, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorlag. Eine Gleichstellung war erfolgreich, hier wurde jedoch der Abfrage an den AG und die SBV nicht zugestimmt, die Arbeitsagentur hat hier dann nach Aktenlage entschieden.

Bei Bewerbungen bzw. Vorstellungsgesprächen darf der zukünftige AG nicht nach einer Schwerbehinderung/Gleichstellung fragen genauso wie nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden darf. Fragen hierzu müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Casa

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #3 am: 05.03.2025 16:38 »
Zitat
Leider wurden die letzten Anträge immer abgelehnt, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorlag.

Welcher bessere Kündigungsschutz lag vor?


Ich habe ein paar mal erlebt, dass die BA die Gleichstellung ablehnt, weil der Mitarbeiter im öD beschäftigt ist und im öD praktisch nie eine ordentliche Kündigung erfolgt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #4 am: 05.03.2025 17:03 »
@cyrix42, danke.

Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #5 am: 05.03.2025 18:02 »

@ich 1974 und casa, danke Euch ebenfalls

Casa

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #6 am: 05.03.2025 18:12 »
Zitat
Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nicht einfach durchzuführen.
Bist du denn häufiger kurzzeitkrank oder besonders lange krank und die Prognose ist, dass Häufigkeit / Dauer der Erkrankung weiterhin vorliegen werden?

Welchen Einfluss hat deine Behinderung auf die Arbeit?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

KaiBro

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #7 am: 05.03.2025 18:43 »
Zitat
Leider wurden die letzten Anträge immer abgelehnt, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorlag.

Welcher bessere Kündigungsschutz lag vor?


Ich habe ein paar mal erlebt, dass die BA die Gleichstellung ablehnt, weil der Mitarbeiter im öD beschäftigt ist und im öD praktisch nie eine ordentliche Kündigung erfolgt.

Mein Antrag auf Gleichstellung wurde schnell bewilligt, aber mein Arbeitgeber hat hierfür alles getan.

"Ergebnisse" die in den BEM Gesprächen erzielt wurden, wurden nicht umgesetzt, obwohl dies meine Fehltage reduzieren könnte. Stattdessen wird mir ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der nicht "leidensgerecht" ist. Da dies in den BEM Gesprächen festgehalten wird, der Personalchef aber scheinbar völlig überfordert mit seinen Aufgaben ist, ist seit Monaten nichts passiert. Zuletzt schrieb der Personalchef ins Protokoll, das es in den letzten Monaten keine Möglichkeit gab, die Ergebnisse zu prüfen und ggf. Anschaffungen, deren Kosten sich auf maximal 200,00 € belaufen, zu tätigen. Ist natürlich lächerlich!

Sollte es im nächsten BEM Gespräch wieder keine Fortschritte geben, überlege ich meinen Arbeitgeber auf Schmerzensgeld zu verklagen, zumal ich mich sonst im Kreis drehe und Kosten für Physio, Arztbesuche und Fahrtwege habe, sowie meine Freizeit dafür opfere. Wie die Chancen stehen weiß ich nicht, aber dafür hat man eine Rechtsschutz + dafür gibt es Anwälte für Arbeitsrecht.

Aber diese Komödie hat mir dabei geholfen, meinen Antrag auf Gleichstellung sehr zeitnah bewilligt zu bekommen.

Ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich einen GdB von XY habe und gleichgestellt bin. Ich hatte keine Probleme, eher Vorteile dadurch. Nur bei ein , zwei Leuten ist dies sauer aufgestoßen, wovon einer der Leiter des Personalamts ist.

clarion

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #8 am: 05.03.2025 19:11 »
Bei uns wird das total leidenschaftlos betrachtet.

Die Gleichstellung bekommt man nur, wenn man durch konkrete Vorkommnisse belegen kann, dass man wegen der Behinderung Nachteile hat.

Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #9 am: 05.03.2025 19:20 »
Zitat
Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nicht einfach durchzuführen.
Bist du denn häufiger kurzzeitkrank oder besonders lange krank und die Prognose ist, dass Häufigkeit / Dauer der Erkrankung weiterhin vorliegen werden?

Welchen Einfluss hat deine Behinderung auf die Arbeit?

BAT

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #10 am: 05.03.2025 19:44 »

Ich habe ein paar mal erlebt, dass die BA die Gleichstellung ablehnt, weil der Mitarbeiter im öD beschäftigt ist und im öD praktisch nie eine ordentliche Kündigung erfolgt.

Aber ordentlich AV - Beiträge bezahlen. Alles irgendwie nicht konsistent im Lande.

clarion

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #11 am: 05.03.2025 19:51 »
Inwiefern hätten AV und Gleichstellung miteinander zu tun?

BAT

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #12 am: 05.03.2025 19:54 »
Wie kommst du auf diese zusammenhanglose Frage?

Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #13 am: 05.03.2025 20:28 »
Zitat von: Casa link=topic=125708.msg396201#msg396201 [quote
Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nicht einfach durchzuführen.
Bist du denn häufiger kurzzeitkrank oder besonders lange krank und die Prognose ist, dass Häufigkeit / Dauer der Erkrankung weiterhin vorliegen werden?


Welchen Einfluss hat deine Behinderung auf die Arbeit?
Ich war in den 5 Jahren ÖD-Arbeitsleben insgesamt vielleicht 6-7 Wochen krank.
Ob es sich in Zukunft häufen könnte? Schon, wenn seitens Vorgesetztem vereinbarte Zuständigkeiten ignoriert bzw. abgestritten werden, und ich dadurch als alleiniger Ansprechpartner für interne und externe Menschen und Angelegenheiten herhalten muss, wenn er sich weiterhin auf meine Zuverlässigkeit(syn. Dummheit?)verlässt und mir weiterhin durch sein Direktionsrecht und Ignoranz die Arbeit von erkrankten und/oder versetzten Kollegen aufdrückt
[/quote]

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #14 am: 05.03.2025 21:59 »
Zitat von: Casa link=topic=125708.msg396201#msg396201 [quote
Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nicht einfach durchzuführen.
Bist du denn häufiger kurzzeitkrank oder besonders lange krank und die Prognose ist, dass Häufigkeit / Dauer der Erkrankung weiterhin vorliegen werden?


Welchen Einfluss hat deine Behinderung auf die Arbeit?
Ich war in den 5 Jahren ÖD-Arbeitsleben insgesamt vielleicht 6-7 Wochen krank.
Ob es sich in Zukunft häufen könnte? Schon, wenn seitens Vorgesetztem vereinbarte Zuständigkeiten ignoriert bzw. abgestritten werden, und ich dadurch als alleiniger Ansprechpartner für interne und externe Menschen und Angelegenheiten herhalten muss, wenn er sich weiterhin auf meine Zuverlässigkeit(syn. Dummheit?)verlässt und mir weiterhin durch sein Direktionsrecht und Ignoranz die Arbeit von erkrankten und/oder versetzten Kollegen aufdrückt
[/quote]

Also ist dein "Problem" die Zusatzarbeit und nicht dein GdB? Und jetzt möchtest du deinen GdB ins Feld führen, um besser gegen diese Zusatzarbeit argumentieren zu können? Hmm, glaube nicht, dass es dir zum Nachteil gemacht werden kann. Allerdings glaube ich nicht, dass sich dadurch dein eigentliches Problem löst. Schwierige Situation.