Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Beförderung während der Probezeit. Ich bin verbeamtet bei einer Kommune in Hessen (gehobener Dienst). Ich möchte ungern direkt bei der Personalstelle nachfragen, um Gerüchte (Flurfunk) oder ähnliches zu verhindern.
Das duale Studium für den gD habe ich vor ca. 1,5 Jahren abgeschlosssen. Ich sitze seitdem auf einer A11 Stelle. Bin selbst aber noch Inspektor (A9).
Grundsätzlich gilt nach § 20 Abs.1 Hessisches Beamtengesetz dass eine Beförderung nicht vor einem Jahr nach Ablauf der Probezeit möglich ist.
Ausnahme ist in § 20 Abs.3 geregelt: „Über Ausnahmen von Abs. 1 entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission, soweit sie nicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 durch Rechtsverordnung geregelt sind. Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde.“
In § 10 der Hessischen Laufbahnverordnung ist dazu geregelt, dass Beamtinnen und Beamte, die bereits während der Probezeit hervorragende Leistungen erbringen, können bereits nach Ablauf von zwei Jahren der Probezeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Probezeit befördert werden.
Hervorragende Leistung definiert mein Dienstherr anhand der Beurteilungsskala. Die Beurteilung als Anlass des Zwischenberichts der Probezeit habe ich bereits erhalten. Diese erfüllt die Definition von hervorragenden Leistungen.
Nun meine Fragen:
Hat jemand in ähnlicher Situation bereits Erfahrungen mit dieser Beförderung und könnte mir Tipps fürs weitere Vorgehen geben?
Verstehe ich es richtig, dass in dem Fall oberste Dienstbehörde und Direktor des Landesperonalamts zustimmen müssen?
das Landespersonalamt ist wahrscheinlich das Innenministerium?
Meine Personalstelle bzw Personalrat werde ich anschließend mal zu dem Thema befragen. Gerne würde ich nur erst die Rechtslage erschließen, um „peinliche“ Missverständnisse zu verhindern. Ich selbst arbeite nicht im Personalbereich, daher nicht der fitteste in den Dienstrechtsangelegenheiten.
Ich bin dankbar für jede Erfahrung, jeden Hinweis oder Tipp.