Guten Abend zusammen,
ich (Tarifbeschäftigter) habe heute ein Schreiben aus unserer Personalabteilung erhalten, dass mir höherwertige Tätigkeiten übertragen worden sind und ich aus diesem Grund ab dem 01.03.2025 eine Zulage von der E 9a Stufe 3 TV-L zur E 10 Stufe 2 TV-L erhalte.
Nun meine Frage: Ist es tarifrechtlich korrekt, dass mir eine Zulage zur E 10 Stufe 2 TV-L gewährt wird, obwohl ich ja bereits in der E 9a TV-L in der dritten Stufe bin?
Begründet wurde auf mündliche Nachfrage in unserer Personalabteilung wie folgt: Die E 9a TV-L ist im mittleren Dienst angesiedelt. Da die E 10 TV-L allerdings im gehobenen Dienst angesiedelt ist, kann die Stufe aus der E 9a TV-L nicht direkt übernommen werden, da ich bisher noch über keine Erfahrungen im gehobenen Dienst vorweisen kann. Eigentlich hätte mir demnach sogar die Stufe 1 zugeordnet werden müssen, lediglich aus Ermessensgründen wurde ich in die Stufe 2 gestuft.
Weiterhin ist meine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung für den bzw. ab dem 01.01.2025 (Abgang des Kollegen der vorher die Tätigkeiten ausgeführt hat) angefertigt. Meines Erachtens hätte ich also einen Anspruch auf die Rückwirkende Auszahlung der Zulage ab Anfang des Jahres oder nicht?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße