Autor Thema: Eingruppierung AL Gebäudemanagement  (Read 2507 times)

Calenberger

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Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« am: 06.03.2025 17:17 »
Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade folgende Frage:

Könnte plausibel bei der Leitung des Gebäudemanagements (nicht technischer MA) eine hohe wissenschaftliche Methodenkompetenz bejaht werden?

Die KGSt sagt, in der GK5 wird eine entsprechende Methodenkompetenz nicht gesehen und die Eingruppierung erfolgt in E12.

Aufgrund der, zumindest gefühlten, immer stärkeren Einflussnahme von Nutzergruppen (Eltern, Schulleitungen, Anwohner, Vereine, Feuerwehren) würde ich mittlerweile dazu tendieren, dass hier doch eine entsprechende Kompetenz vorhanden sein muss. Somit würde ich tatsächlich eher zu einer Eingruppierung E 13 oder gar höher tendieren.

Bei jedem Bauvorhaben, ob Sanierung oder Neubau, sind mittlerweile Partizipationsprozesse notwendig. Das Konfliktpotential ist in den letzten Jahren gestiegen. Gerade bei Bautätigkeiten in Schulen oder Kindertagesstätten sind umfangreiche Gespräche und Moderationen notwendig, da hinter jeder Tätigkeit von manchen Personen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.     

Ein jährliches Finanzvolumen konsumtiv von 4–5 Mio. € sowie 10 Mio. € investiv liegt hier vor. 37 Mitarbeiter unterliegen der AL. 4 Verwaltung MA – 16 technische MA – 15 Hausmeister

Ich bin gespannt auf die Meinungen.

Casa

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #1 am: 06.03.2025 17:50 »
Mit den Angaben kann keine seriöse Einschätzung getroffen werden. Als Referenz fällt mir hier spontan die Tätigkeit von Stadtplanern ein, die sich von Gesetzes wegen mit vielfältigen Einwendungen auseinandersetzen und diese abwägen müssen. Die Stelle eines Stadtplaners ist üblicherweise mit der E11 bewertet.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #2 am: 07.03.2025 00:26 »
Das KGSt-Modell bezieht sich ausschließlich auf Beamtendienstposten und spielt für die Eingruppierung keinerlei Rolle.

Wie groß ist denn die Kommune? Wie werden die MA bezahlt? Und was bekommt der nächsthöhere Vorgesetzte?

Calenberger

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #3 am: 07.03.2025 14:57 »
Nein, die KGSt stellt dies ausdrücklich im Angestelltenbereich fest.

Wichtig ist im Grunde die Frage, ob die Voraussetzung eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bejaht werden kann.

Es ist genau ein AV vorhanden. Führen und Leiten mit entsprechender Personal- und Finanzverantwortlichkeit.

Tätigkeiten des Amtes sind. Hochbau, Bauunterhaltung, Planung- Bau von Außenanlagen und Pflege. Energieverwaltung. Betreibersicherheit und Bauherrenfunktion.

Vorgestürzt ist ein Stadtbaurat mit B2

2strong

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #4 am: 07.03.2025 21:16 »
Die KGSt hat überhaupt nichts festzustellen. Sie gibt mit ihrem Gutachten lediglich Hilfestellung bei der sachgerechten Bewertung von Beamtendienstposten. Für Tarifkräfte richtet sich die Eingruppierung ausschließlich nach der Entgeltordnung. Um das einzuschätzen, hatte ich ja mehrere Parameter von Dir erfragt. Leider hast Du nur etwas zu Deinem Vorgesetzten ausgeführt. Da dieser Wahlbeamter zu sein scheint, hilft ddr Verfleich zu dessen Besoldung leider nur bedingt weiter. Ableiten kann ich davon nur, dass Deine Kommune etwa 20.000 bis 40.000 Einwohner hat. Aber Aussagen dazu von Dir wären hilfreich. Vor allem aber zur Eingruppierung Deiner Mitarbeiter.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #5 am: 08.03.2025 06:34 »
Nein, die KGSt stellt dies ausdrücklich im Angestelltenbereich fest.

Wichtig ist im Grunde die Frage, ob die Voraussetzung eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bejaht werden kann.

Es ist genau ein AV vorhanden. Führen und Leiten mit entsprechender Personal- und Finanzverantwortlichkeit.

Tätigkeiten des Amtes sind. Hochbau, Bauunterhaltung, Planung- Bau von Außenanlagen und Pflege. Energieverwaltung. Betreibersicherheit und Bauherrenfunktion.

Vorgestürzt ist ein Stadtbaurat mit B2
Welches wissenschaftliche Hochschulstudium und entsprechende Tätigkeiten wären denn das?
Und bitte bedenken, der Stelleninhaber muss dann auch dieses Studium haben und nicht irgendeins, sonst
liegen die Voraussetzungen in der Person nicht vor und es gibt die EG12.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung AL Gebäudemanagement
« Antwort #6 am: 11.03.2025 09:02 »
Aufgrund der, zumindest gefühlten, immer stärkeren Einflussnahme von Nutzergruppen (Eltern, Schulleitungen, Anwohner, Vereine, Feuerwehren) würde ich mittlerweile dazu tendieren, dass hier doch eine entsprechende Kompetenz vorhanden sein muss. Somit würde ich tatsächlich eher zu einer Eingruppierung E 13 oder gar höher tendieren.

Benötigte hohe Sozialkompetenzen insbesondere Verhandlungsgeschick oder Führungskompetenz haben nichts mit wissenschaftlichen Arbeiten zu tun.


Bei jedem Bauvorhaben, ob Sanierung oder Neubau, sind mittlerweile Partizipationsprozesse notwendig. Das Konfliktpotential ist in den letzten Jahren gestiegen. Gerade bei Bautätigkeiten in Schulen oder Kindertagesstätten sind umfangreiche Gespräche und Moderationen notwendig, da hinter jeder Tätigkeit von manchen Personen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.     

Ein jährliches Finanzvolumen konsumtiv von 4–5 Mio. € sowie 10 Mio. € investiv liegt hier vor. 37 Mitarbeiter unterliegen der AL. 4 Verwaltung MA – 16 technische MA – 15 Hausmeister

Auch die Finanzverantwortung ist kein wissenschaftliches Arbeiten. Mit einer E12 (Maß der Verantwortung) ist dies m.E ausreichend berücksichtigt.


Wir können über wissenschaftliche Tätigkeit sprechen, wenn du selbst Studien und Literatur lesen musst, um mit einer eigenen entwickelten Methodik dein Arbeitsziel zu erreichen. Operatives Arbeiten und ausführen von Gesetzen erfüllt dies überwiegend nicht.

Im Eingruppierungsrecht wird hier der Begriff "akademischer Zuschnitt" gerne genutzt.