Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
salin:
Hallo zusammen,
ich bin aktuell in TV-L 9a eingruppiert. Mein Chef möchte nun, dass ich zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben einen Teil der Buchhaltung übernehme, da der zuständige Mitarbeiter überfordert ist. Außerdem fällt in unserem Bereich oft die IT aus – die hat sehr viel Homeoffice, und wenn unsere Anlagen ausfallen, müssen sie manuell zurückgesetzt werden. Das übernehme ich ebenfalls regelmäßig.
Zusätzlich dazu wurde unser Hausmeister vor fünf Jahren gekündigt, sodass ich auch viele seiner Tätigkeiten übernommen habe.
Meine Frage: Welche finanziellen Aufstiegsmöglichkeiten kann ich in diesem Fall fordern? Gibt es realistische Chancen auf eine Höhergruppierung oder Zulagen für die zusätzlichen Aufgaben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben, wie ich das am besten argumentiere?
Danke für eure Hilfe!
FearOfTheDuck:
Wenn dir die jeweiligen Aufgaben wirksam übertragen wurden, bist du dementsprechend eingruppiert. Du solltest aber aufpassen, dass du dabei nicht niedriger eingruppiert bist.
Es gibt kein Tätigkeitsmerkmal "Eierlegende Wollmilchsau". Um höhergruppiert zu werden, benötigst du höherwertige Aufgaben, nicht "zusätzliche".
MoinMoin:
--- Zitat von: salin am 08.03.2025 12:49 ---Hallo zusammen,
ich bin aktuell in TV-L 9a eingruppiert. Mein Chef möchte nun, dass ich zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben einen Teil der Buchhaltung übernehme, da der zuständige Mitarbeiter überfordert ist. Außerdem fällt in unserem Bereich oft die IT aus – die hat sehr viel Homeoffice, und wenn unsere Anlagen ausfallen, müssen sie manuell zurückgesetzt werden. Das übernehme ich ebenfalls regelmäßig.
Zusätzlich dazu wurde unser Hausmeister vor fünf Jahren gekündigt, sodass ich auch viele seiner Tätigkeiten übernommen habe.
Meine Frage: Welche finanziellen Aufstiegsmöglichkeiten kann ich in diesem Fall fordern? Gibt es realistische Chancen auf eine Höhergruppierung oder Zulagen für die zusätzlichen Aufgaben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben, wie ich das am besten argumentiere?
Danke für eure Hilfe!
--- End quote ---
Wenn du zusätzliche Aufgaben übernimmst, ohne deine alten Aufgaben zu reduzieren, dann erhöht sich deine Wochenarbeitszeit und das muss sich natürlich im Lohn auswirken.
Nennt sich bezahlte Überstunden.
Ansonsten Achtung Achtung
Hausmeister ist wesentlich geringer eingruppiert als 9a und Buchhaltung oftmals auch.
salin:
Danke für eure Einschätzungen!
Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung? Hat jemand Erfahrung damit und weiß, wie man das am besten beantragen oder argumentieren kann?
Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.
Danke für eure Hilfe!
FearOfTheDuck:
Es zwingt dich sicherlich keiner, die anderen Aufgaben zu übernehmen. Sind/werden diese denn wirksam übertragen?
Schau dir mal den § 16 Abs 5 TVL an.
Echt schön für den Kollegen, oder? ;)
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