Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Casa:
--- Zitat ---Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.
--- End quote ---
Die Ursache wird sein, dass er mehr Arbeit hat, als er erledigen kann, also bspw. 120 % Arbeit bei 100 % Zeit. Die 20 % gibt er ab und tut mit 100 % Arbeit genau das, was er für seinen Verdienst von 100 % tun soll.
Im TV-L bist du aber eher beim Land angestellt. Deine Beschreibung hört sich für mich nach einer kleinen Gemeinde an. Bist du in einer kleinen Körperschaft des öffentlichen Rechts o. Ä. beschäftigt? Die sind in Gehaltsangelegenheiten manchmal etwas flexibler, als die Landesverwaltung.
--- Zitat ---Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung?
--- End quote ---
Das ist möglich. Aber bitte verlange vorher eine inhaltlich konkrete Zielvereinbarung mit konkreter Laufzeit und dem Ergebnis der Stufenvorweggewährung bei Erfüllen der Ziele. Sinnvoll ist das nur, wenn die Aufgabenübertragung längerere Zeit, bspw. über 6 Monate, andauert.
Ich mache dir aber wenig Hoffnung, dass dein Arbeitgeber eine solche Zielvereinbarung mit dir vereinbaren wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: salin am 08.03.2025 15:31 ---Danke für eure Einschätzungen!
Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung? Hat jemand Erfahrung damit und weiß, wie man das am besten beantragen oder argumentieren kann?
Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.
Danke für eure Hilfe!
--- End quote ---
Warum sollte man dir eine Zulage gewähren können, offensichtlich bist du in deiner originären Aufgabe nicht ausgelastet und wirst nun dafür missbraucht Tätigkeiten zu übernehmen, die weniger Anspruchsvoll sind, weil du immer vor Ort bist.
Es ist ehrenwert, dass du für dem IT Admin den Rechner anschaltest, weil er HO macht und weil kein Hausmeister da ist die Mülltonne o.ä. rausbringst.
Aber das sind keine 9a Aufgaben und du wirst für diese Dinge masslos überbezahlt.
Wenn du jetzt auch noch eine Zulage zur Bindung von Qualifizierten Personal bekommen solltest, dann reisst euch der Rechnungshof aber gehörig den Anus auf, wenn die das Spitz kriegen.
Tiffy:
Nicht gegen Hausmeister, aber dass jemand in 9a gerne höhergruppiert werden möchte und dafür u.a. die Teilübernahme von Hausmeistertätigkeiten ins Feld führt, kommt mir mit Blick auf den Kalender dann doch um ein paar Wochen verfrüht vor.
salin:
Danke für eure Einschätzungen!
Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich ja auch Kernaufgaben habe, für die meine Stelle damals in 9a ausgeschrieben wurde. Meine ursprünglichen Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung waren unter anderem:
Beauftragung von Fremdfirmen, Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausschreibungsverfahren, Warenbeschaffung und Beauftragung von Dienstleistungen, Überwachung von Bestellungen, Verantwortung für die Auswahl von Lieferanten, Lieferantenverhandlungen, Überwachung, Pflege und Sicherstellung der geräte- und gebäudetechnischen Anlagen, Dienstleistungssteuerung aller erforderlichen Facility Services, Einsatzplanung und Koordination externer Dienstleister, Unterstützung bei der Raumplanung, Durchführung kleiner Reparaturen, Controlling von Sortimentsbereichen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Der Hausmeister wurde entlassen, viele Reparaturen übernehme ich jetzt. Dazu kommen noch Aufgaben im IT-Bereich und, wie gesagt, jetzt auch ein Teil der Buchhaltung.
Wenn ich euch richtig verstanden habe, bringen mehr Aufgaben allein keine höhere Entgeltgruppe, sondern nur höherwertige Aufgaben. Und eine Stufenvorabgewährung ist wohl auch schwierig.
FearOfTheDuck:
Nochmal die Frage: Wer hat dir die zusätzlichen Aufgaben übertragen? Auch die Frage nach der Größe der Behörde ist interessant. Wenn nicht einmal ein VZ-Hausmeister nötig ist.
Irgendwie hab ich den Verdacht, dass man dich hier ausnutzt.
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