Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
salin:
Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität und möchte gerne semi-anonym bleiben. :) Die zusätzlichen Aufgaben wurden mir in gemeinsamen Gesprächen von unserem Geschäftsführer übertragen.
Das Problem entstand durch die Erkrankung der Buchhaltung – es gab keine Vertretung, bzw. jetzt gibt es eine: mich. Zusätzlich übernehme ich auch die Urlaubs- und Krankenvertretung der IT, während die IT mich in diesen Fällen ebenfalls vertritt. In unserer Einrichtung gibt es für viele Bereiche jeweils nur eine Person.
Welche Aufgaben ich nun dauerhaft übernehme, sind Eingangsrechnungen. Das ergibt insofern Sinn, da ich ohnehin für die Beschaffung zuständig bin.
Ausgeschiednene Mitarbeiter, dessen Stellen wurde auch nicht nachbesetzt, sondern ehr verteilt.
troubleshooting:
Grundsätzlich einmal, ist bzw. sollte so etwas nie eine Einbahnstraße sein.
Wenn also der AG wünscht, dass ein AN weitere Aufgaben, zusätzlich zu seiner Tätigkeit übernimmt,
darf der AN auch im Gegenzug fordern, dass er zu seiner regulären Entlohnung (für seine "Stammtätigkeit") zusätzlich etwas für die weiteren Tätigkeiten bekommt. Warum sollte er sonst die zusätzlichen Aufgaben übernehmen? Das ist völlig legitim
Einzige Ausnahme: Die "Stammtätigkeiten" füllen nicht die die Arbeitszeit aus. Aber dazu sei auch nur auf eine geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung verwiesen.
Wie jetzt die zusätzliche Entlohnung erfolgt, da kann man auf die "Wertigkeit" abstellen. Höherwertig -> Höhergruppierung vs. Gleichwertig o.ä. -> Zulage §16.5!
Verhohnepipelt:
--- Zitat von: salin am 12.03.2025 08:56 ---Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität
--- End quote ---
Dann erstellt ihr eine neue Arbeitsplatzbeschreibung und reicht sie ein.
Dir muss dabei bewusst sein, dass die 9b "gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leitungen" erfordert, die "gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse[n] eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach [bedeutet]." Buchhaltung wird dir da, v.a. wenn es nur um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen geht, nicht helfen. Wir (ebenfalls Hochschule) schreiben gerade Stellen in der Finanzbuchhaltung aus - die sind nach EG 8 bewertet. Die Buchhaltung in den ZBE/Instituten wird häufig von den Sekretariaten gemacht, die Mitarbeiter*innen sind ebenfalls in der Regel nach EG 5 - 8 eingruppiert, sofern sie höher eingruppiert sind, liegt das in der Regel nicht an der Buchhaltung. "Der Hausmeister wurde entlassen, viele Reparaturen übernehme ich jetzt", rechtfertigt vermutlich auch keine höhere Eingruppierung, Hausmeister bewegen sich bei der Eingruppierung eher im Sekretariatsbereich (sofern sie keine Facility Manager mit entsprechendem Aufgabenbereich sind, wozu "Reparaturen" eher nicht gehören). Ob dir die "Urlaubs- und Krankenvertretung der IT" die geforderten gründlichen & umfassenden Fachkenntnisse in einem Umfang bringt, der eingruppierungsrelevant ist, könnte man vermutlich durchaus auch bezweifeln.
Ihr könnt das natürlich probieren. Wenn ihr das probiert, solltet ihr das aber so machen, dass du dir nicht durch die zusätzlich übertragenen Tätigkeiten die 9a auch noch zerschießt. Wenn du plötzlich zu 80% Tätigkeiten übernimmst, die nur nach 8 oder niedriger bewertet werden, weil die selbständige Leistung fehlt, schneidest du dir mit einer ungünstig (weil selbst) erstellten Tätigkeitsbeschreibung ins eigene Fleisch. Falls ihr einen halbwegs kompetenten Personalrat habt, frag dort nach entsprechender Unterstützung. Was du eigentlich gerne hättest, falls ihr das habt, ist eine Leistungszulage bzw. Leistungsprämie. Schau, ob es bei euch diesbezüglich eine Richtlinie/Dienstvereinbarung/... gibt. Oder halt nach § 16 Abs 5 TVL versuchen.
MoinMoin:
--- Zitat von: troubleshooting am 12.03.2025 09:29 ---Grundsätzlich einmal, ist bzw. sollte so etwas nie eine Einbahnstraße sein.
Wenn also der AG wünscht, dass ein AN weitere Aufgaben, zusätzlich zu seiner Tätigkeit übernimmt,
darf der AN auch im Gegenzug fordern, dass er zu seiner regulären Entlohnung (für seine "Stammtätigkeit") zusätzlich etwas für die weiteren Tätigkeiten bekommt. Warum sollte er sonst die zusätzlichen Aufgaben übernehmen? Das ist völlig legitim
Einzige Ausnahme: Die "Stammtätigkeiten" füllen nicht die die Arbeitszeit aus. Aber dazu sei auch nur auf eine geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung verwiesen.
Wie jetzt die zusätzliche Entlohnung erfolgt, da kann man auf die "Wertigkeit" abstellen. Höherwertig -> Höhergruppierung vs. Gleichwertig o.ä. -> Zulage §16.5!
--- End quote ---
Wenn man zusätzliche Arbeiten macht im Sinne, zusätzlich zu meiner 100% Zeitauslastung soll ich noch mehr arbeiten, dann nennt man das angeordnete Mehrarbeit, die entsprechend zusätzlich vergütet wird.
In diesem Fall soll aber offensichtlich jemand nebenbei andere Arbeiten übernehmen (Einen Rechner neu Starten, Eingangsrechnung in die Buchhaltung tippen und überprüfen) und offensichtlich das ganze ohne mehr Arbeitzeit zu benötigen. Also hat jemand festgestellt, dass er nicht ausgelastet war oder teile seine Aufgaben nicht benötigt werden (liegen bleiben) oder von jemand anderen gemacht werden können.
Warum sollte man dafür mehr Geld bekommen, insbesondere, wenn die neuen Tätigkeiten niedrigwertiger eingruppiert sind??
Und warum sollte man diese angewiesen Tätigkeiten ablehnen können? Wenn sie nicht eingruppierungsrelevant sind, da sie nur wenig Zeitanteile umfassen!
--- Zitat von: Verhohnepipelt am 12.03.2025 10:47 ---Dann erstellt ihr eine neue Arbeitsplatzbeschreibung und reicht sie ein.
--- End quote ---
korrekt. Und dann kann durchaus zu der Erkenntnis führen, dass das zu einer Herabgruppierung führen würde, der man nicht zustimmen sollte.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: salin am 12.03.2025 08:56 ---Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität und möchte gerne semi-anonym bleiben. :) Die zusätzlichen Aufgaben wurden mir in gemeinsamen Gesprächen von unserem Geschäftsführer übertragen.
Das Problem entstand durch die Erkrankung der Buchhaltung – es gab keine Vertretung, bzw. jetzt gibt es eine: mich. Zusätzlich übernehme ich auch die Urlaubs- und Krankenvertretung der IT, während die IT mich in diesen Fällen ebenfalls vertritt. In unserer Einrichtung gibt es für viele Bereiche jeweils nur eine Person.
Welche Aufgaben ich nun dauerhaft übernehme, sind Eingangsrechnungen. Das ergibt insofern Sinn, da ich ohnehin für die Beschaffung zuständig bin.
Ausgeschiednene Mitarbeiter, dessen Stellen wurde auch nicht nachbesetzt, sondern ehr verteilt.
--- End quote ---
Ist der Geschäftsführer befugt, Personalangelegenheiten zu regeln? Und wieso wurde das nicht schriftlich gemacht?
Das Bearbeiten von Eingangsrechnungen lässt sich m.E. nicht zu einer höherwertigen Aufgabe zählen. Ich rate dir auch, dich rasch von den Hausmeistertätigkeiten zu verabschieden, diese sind definitiv niedriger angesiedelt.
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