Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vorweggewährung falsch

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Pinky2024:
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und war davor > 15 Jahre in der freien Wirtschaft. Nun wurde ich in Stufe E9a eingruppiert und sie wollten mich in Stufe 1 eingruppieren. Das wollte ich nicht und so hätte ich auch nicht angefangen. Nun wurde mir die Stufe 3 "vorweggewährt". Ich verstehe jedoch bis heute nicht, warum es eine Vorweggewährung ist bei den Berufsjahren, vor allem da meine Aufgaben in der freien Wirtschaft (auch durch Arbeitszeugnisse belegt) dem entsprachen, was ich auch jetzt im öffentlichen Dienst mache. Ich meiner Personalakte steht ich habe keine "einschlägigen und förderlichen Zeiten".
Für mich ist das einfach nur falsch.

Was kann ich tun, wie seht ihr das?

Rowhin:
Ich nehme an, die Personalabteilung sieht es anders, und z.B. keine einschlägige Berufserfahrung? Gab es eine inhaltliche Begründung?

Was wäre denn dein konkretes Ziel, hier nachträglich etwas zu verändern?

Pinky2024:
Ich hab bisher nur beim Personalrat mal nachgefragt, nicht direkt in der Personalabteilung. Der Personalrat meinte, die können da nichts ändern, das hätte vor Einstellung passieren müssen. Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
Ja, ich möchte natürlich die "Vorweggewährung" weg haben, da ich nun 6 Jahre in der Stufe festhänge. Es gab natürlich keine inhaltliche Begründung.

TVOEDAnwender:
Wenn deine bisherige Tätigkeit keine einschlägige Berufserfahrung begründet, hast Du einen Rechtsanspruch auf die Stufenzuordnung in Stufe 1. Höhere Stufen sind dann eine Ermessensentscheidung des AG, wenn die Tatbestandsvoraussetzung für die Anerkennung förderlicher Zeiten eröffnet sind. Es wäre also deinem Verhandlungsgeschick unterworfen gewesen, eine höhere Stufe zu verlangen, anstelle das Angebot mit der Vorweggewärung der Stufe 3 anzunehmen(auf welche du btw auch keinen Rechtsanspruch hast). Das hättest du aber VOR der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verhandeln müssen. Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)

--- Zitat ---Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
--- End quote ---

Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...

MoinMoin:

--- Zitat von: Pinky2024 am 10.03.2025 16:01 ---Ich hab bisher nur beim Personalrat mal nachgefragt, nicht direkt in der Personalabteilung. Der Personalrat meinte, die können da nichts ändern, das hätte vor Einstellung passieren müssen. Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
Ja, ich möchte natürlich die "Vorweggewährung" weg haben, da ich nun 6 Jahre in der Stufe festhänge. Es gab natürlich keine inhaltliche Begründung.

--- End quote ---
Wenn du der Meinung bist du hast einschlägige Berufserfahrung gehabt. Dann wirst du es doch mit Leichtigkeit nach Arbeitsbeginn nachweisen können, dass du nach kurzer Einweisung den Job machen konntest.
Damit gehst du zum Arbeitsgericht und lässt das Gericht feststellen, dass du einschlägige Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren hattest und du somit bei Einstellung in Stufe 3 eingestellt wurdest.

Hier nochmal ein bisserl Definition:
Einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L setzt voraus, dass der Beschäftigte aufgrund einer gleichwertigen Tätigkeit im früheren Arbeitsverhältnis nach der Einstellung seine neue Tätigkeit vollumfänglich ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen kann.

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