Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorweggewährung falsch
FearOfTheDuck:
Kannst du beschreiben, was deine jetzigen Aufgaben sind und was deine Aufgaben beim alten AG waren?
Entspricht deine Situation der von MoinMoin beschriebenen Rechtslage?
MoinMoin:
--- Zitat von: Pinky2024 am 20.03.2025 15:03 ---Ich verstehe leider noch immer nicht genau, warum jetzt bei mir keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.
Kündigen ist natürlich eine Sache. Ansonsten bleibt ja wohl nur nochmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, oder?
--- End quote ---
Wie lange hast du gebraucht um genauso vollumfänglich alles zu bearbeiten, wie die Kollegin, die den Job schon seit ein paar Jahren macht?
Wenn du eine Woche sagst, dann dürfte einschlägige Berufserfahrung nicht abwegig sein.
Wenn du nach einer Woche jedoch bei jedem zweiten Vorgang noch mal Rückfragen bei der Kollegin hattest, dann eher nicht.
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