Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Höhergruppierung
NWB:
--- Zitat von: Organisator am 13.03.2025 12:09 ---
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2025 11:57 ---Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt. Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
--- End quote ---
Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.
Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.
--- End quote ---
Zumal dieser Umstand dem AG regelmäßig auch nicht bekannt ist...
MoinMoin:
--- Zitat von: NWB am 13.03.2025 13:29 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.03.2025 12:09 ---
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2025 11:57 ---Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt. Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
--- End quote ---
Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.
Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.
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Zumal dieser Umstand dem AG regelmäßig auch nicht bekannt ist...
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Und wenn er aufwacht, dann kann er jedoch hjederzeit höherwertige Aufgaben übertragen, damit das Geld stimmt.
Egal was man dan an Aufgaben ausübt 😀
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2025 11:57 ---Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt. Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
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Der AV beschreibt genau das, was in ihm steht.
Und wenn die Tätigkeiten nicht drin stehen, dann stehen sie nicht drin.
Und wenn man Tätigkeiten übertragen bekommt und ausübt und nicht dagegen angeht, dass diese in einer niedrigeren EG sind, als erwartet oder was man dachte vereinbart zu haben, dann ist man deswegen eben nicht höher eingruppiert.
Spitzfindig, sicherlich.
Relevant?
in der Regel nicht, da man dann halt hW Tätigkeiten übertragen bekommt und der AG auf die Nachzahlung verzichtet. Wenn es ein beiderseitiger Irrtum ist und man sich einig ist.
Aber Verträge sind nicht für die Einigkeiten da.
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