Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Höhergruppierung
Thomber:
Das soll also heißen, dass die Arbeitgeber JEDEN Frischeingestellten AN runtergruppieren/ verarschen könnten?
Dass Angaben im Vertrag nur aus Spaß stehen sollen....Und auf welcher Grundlage gibt der AG dann dem AN Tätigkeiten? Darf er sich also alles frei selbst überlegen?
Oh, Herr Direktor, wir brauchen eigentlich aktuell eher einen Pförtner....Wir weisen Ihnen eine anderen Tätigkeit zu ....Nicht E15 sondern E3..... oder wie?
Mal etwas handfestes:
DAS steht bei uns in Verträg:
§ 4
Eingruppierung
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe xx TVöD eingruppiert.
Und DAS ist nicht deklaratorisch. Aber vermutlich, sind wir da eine Ausnahme.... ;D ;)
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2025 08:33 ---Das soll also heißen, dass die Arbeitgeber JEDEN Frischeingestellten AN runtergruppieren/ verarschen könnten?
Dass Angaben im Vertrag nur aus Spaß stehen sollen....Und auf welcher Grundlage gibt der AG dann dem AN Tätigkeiten? Darf er sich also alles frei selbst überlegen?
Oh, Herr Direktor, wir brauchen eigentlich aktuell eher einen Pförtner....Wir weisen Ihnen eine anderen Tätigkeit zu ....Nicht E15 sondern E3..... oder wie?
Mal etwas handfestes:
DAS steht bei uns in Verträg:
§ 4
Eingruppierung
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe xx TVöD eingruppiert.
Und DAS ist nicht deklaratorisch. Aber vermutlich, sind wir da eine Ausnahme.... ;D ;)
--- End quote ---
Das ist ein typisches Beispiel für eine deklaratorische Nennung der Entgeltgruppe, da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer die Eingruppierung festlegen können.
MoinMoin:
Nur wenn deine Tätigkeiten keine Entsprechung in der EGO haben, ist das nicht deklaratorisch.
Sonst eben nicht, grosser Irrtum.
Aber sobald die ersten Tätigkeiten übertragen wurden, ist man aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und dann ganz egal ob du den Text da stehen hast.
Nicht deklaratorisch wäre mW der Satz.
Dem AN werden Tätigkeiten übertragen, die mindestens zu einer EGx führen.
Thomber:
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt. Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2025 11:57 ---Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt. Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
--- End quote ---
Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.
Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version