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Höhergruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 12.03.2025 13:11 ---Nochmal:   Wenn ein AG, eineE10 ausschreibt, danach per Vertrag und Gehaltsüberweisung auch noch alles bestätigt, besteht Treu und Glauben für den AN und er darf das Geld verbrauchen. Würde mich sehr wundern, wenn es auch nur 1 Urteil geben würde, was in so einem Fall anders lauten würde.  Entreicherung....fertig.

PS: Wenn ich eine Ausschreibung nach E10 gewonnen und einen entsprechenden Vertrag bekommen habe, ist die Eingruppierung nicht fehlerhaft (!). Sollte der AG für mich keine E10-Tätigkeit haben....  Tja, wenn ich das als Problem sehen würde, würde ich den AG auffordern mir passende Aufgaben zuzuweisen.   So herum läuft der Hase.

--- End quote ---

Wenn du irgendwas gewonnen hast und einen AV hast, in dem steht, dass du Tätigkeiten, die zu der EG10 führen übertragen bekommst, dann hast du ein Anrecht auch entsprechendes übertragen zu bekommen, vollkommen richtig.

Entreicherung ist eine andere Geschichte.

Wenn du aber Tätigkeiten übertragen bekommst (z.B. bei einer Höhergruppierung) und unwidersprochen ausübst, die der EG6 entsprechend und man dir EG10 auszahlt, dann musste es zurückzahlen, wenn es bemerkt wird!
Treu und Glauben ist da kein tarifliches Merkmal. Du musst dich an den Tarif genauso halten wie der AG.

Aber wenn du mir ein Urteil zeigen kannst, dass ein AN das Geld wegen Treu und Glauben nicht zurückzahlen musste, nehme ich gerne.
Ich wüsste nicht warum der Tarifvertrag bzgl. §37 nur in einer Richtung gelten sollte!

Thomber:
Nun, hier geht es um eine Ausschreibung und nicht um eine Höhergruppierung, daher Stelle nach E10 gewonnen und damit auch den Anspruch auf entsprechende Beschäftigung erlangt.

Urteil:  Nun, ich war bereits Adressat einer Rückforderungen... War leider entreichert und fertig.   Die Behörden prüfen natürlich, ob der Betrag und der Sachverhalt den Gang zum Gericht lohnen.   


Bei mir UND hier auch würde die Behörde verlieren. 

MoinMoin:
Nochmal, wenn er 10er übertragen bekommt alles Palletti, wenn sie keine 10er haben aber 10er ausgeschrieben haben, fast alles palletti, wenn man im AV drin stehen hat, dass man 10er Tätigkeiten bekommt.

Wenn jedoch nichts dergleichen im AV vereinbart ist, dann kann es Eng werden.

Das es bei dir geklappt hat, glaube ich dir gerne, glaube aber fest daran, dass es nicht wegen einem Gerichtsurteil geklappt hat, sondern wegen dem Versagen oder Faulheit der Personalabteilung

Und in deinem Fall hätte eine andere Personalabteilung dir monatlich 50€ abgezogen vom Gehalt und dann hättest du den Gang zum Gericht gehen müssen.

Thomber:
AV ohne Angabe der Entgeltgruppe?     Okay...kenne ich nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 12.03.2025 14:54 ---AV ohne Angabe der Entgeltgruppe?     Okay...kenne ich nicht.

--- End quote ---
Sofern sie dort nicht nur deklaratorisch drin steht entfalten sie eine Wirkung.

Sonst jedoch nicht und du bist entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Die reine Angabe der EG im AV entfaltet jedoch idR nur die deklaratorische Wirkung.

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