Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst
Faunus:
--- Zitat von: Warnstreik am 30.04.2025 14:05 ---
--- Zitat von: BAT am 30.04.2025 11:30 ---Jetzt habe ich Warnstreik von der Ignorierliste genommen und einen neuen hinzugefügt. Das Leben ist ein Geben und Nehmen.
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Nimm mich gerne wieder drauf.
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Ich wußte nicht mal, dass das geht.
Da ich grundsätzlich ein Anhänger der Demokratie und damit der Meinungsfreiheit bin - auch wenn manche die Grenzen dieser nicht kennen und es hin und wieder anstrengend ist - würde ich auf sowas garnicht kommen.
Naja, wenn's schön macht 8)
PushPull:
--- Zitat von: Faunus am 30.04.2025 08:16 ---Positiv ist allerdings, dass trotz steigender Armutsquote (+1,1 %) die Armut unter den Erwerbstätigen leicht gesunken ist und zwar wegen der Reform des Wohngeldes und der Erhöhung des Mindestlohns.
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An sich positiv, aber dennoch ein Armutszeugnis. Erwerbstätige sollten kein Wohngeld in Anspruch nehmen müssen.
Faunus:
Da bin ich bei Dir @Pitbull.
Aber der Preis "einer Ware/Dienstleistung" im Kapitalismus regelt sich über Angebot und Nachfrage.
Ist ein Überangebot und kaum Nachfrage vorhanden, so muss man wenig für das Angebotene zahlen.
Hohe Nachfrage kombiniert mit geringen Angebot und schon wird es teuer.
Das gilt auch für "Arbeitskraft", die u.U. für einen Vollzeitjob zu wenig erhält, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu stemmen.
Da wäre wir dann bei der "sozialen Marktwirtschaft", bei der der Staat/die gewählte Regierung "umverteilt" - wie gut oder schlecht will ich nicht diskutieren, da wir da nicht mehr fertig werden.
Wohngeld ist eine von vielen solcher "Umverteilungen".
Da die Arbeitskräfte schwinden, lässt sich aber sowas wie Mindestlohn besser durchsetzten und kann dazu führen das Vollzeit-AN eher nicht mehr auf Wohngeld angewiesen sein werden. Bleibt das Heer der alleinerziehenden Teilzeit-AN, die eher Wohngeldempfänger sind, aber durch ein höheres Wohngeld und deinem höheren Mindestlohn vielleicht aus der Armut rauskommen.
Armutsbekämpfung ist immer ein Kraftakt für die Gesellschaft und Armut ist in der Regel nicht selbstverschuldet - z.B. weil so mancher Frisöse Uschi für eine 1/2 h mit Waschen, Schneiden und Föhnen nicht bereit ist 60 EUR zu zahlen und lieber beim Billigfriseur 32 EUR zahlt.
In beiden Fällen gehen Personalkosten/ Ladenmiete/Nebenkosten/ Arbeitsmaterial/diverse Steuern/etc. ab.
Wenn der Mindestlohn bei 15 EUR liegt, wird es nichts mehr mit 32 EUR für den Haarschnitt.
Faunus:
.
BAT:
--- Zitat von: PushPull am 06.05.2025 15:46 ---
--- Zitat von: Faunus am 30.04.2025 08:16 ---Positiv ist allerdings, dass trotz steigender Armutsquote (+1,1 %) die Armut unter den Erwerbstätigen leicht gesunken ist und zwar wegen der Reform des Wohngeldes und der Erhöhung des Mindestlohns.
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An sich positiv, aber dennoch ein Armutszeugnis. Erwerbstätige sollten kein Wohngeld in Anspruch nehmen müssen.
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Auch nicht an sich positiv. Das Wohngeld ist eine Umverteilung von Mittelschicht in Richtung Mittelschicht (Kleinvermieter) bzw. Konzerne (Großvermieter). Da die Unterkunftskosten durch künstlichere Behinderung des (Bau-)Marktes und des Eigentumswerwerbs behindert sind, sind dies auch nur künstlich erzeugte Kosten.
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