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Androhung einer Runtergruppierung - Wie realistisch ist das?

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xap:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2025 14:44 ---
--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 13:59 ---Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

--- End quote ---
und inwiefern wäre das eine eingruppierungsrelevante Änderung?
Wo genau bist du in der EGO eingruppiert?Allgmeien Verwaltung?

--- Zitat ---Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

--- End quote ---
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!
2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

--- End quote ---

Tut mir leid das sagen zu müssen, aber weichen Mehrwert haben deine Feststellungen für den Fragenden? Die Chefin ist in der Regel gar nicht berechtigt neue, insbesondere für die Eingruppierung relevante, Aufgaben zu übertragen. Das macht das Personalreferat in seiner Vertretung für den AG. Die wichtigen Punkte wurden durch Casa benannt. Darstellung der wirksam übertragenden Tätigkeiten in Form einer TD. Am Ende würde ich die Alte einfach auflaufen lassen, soll sie ihren Scheiß alleine machen. Aber das ist nur meine persönliche unbedeutende Meinung.

clarion:
Ich vermute, die Chefin wollte @Wassereis (nicht uneigennützig) fordern und fördern. Die Chefin scheint bis Dato auch zufrieden mit der geleisteten Arbeit zu sein. Die Chefin wäre auch nicht die erste, die eine Förderung von Kollegen praktiziert, dieses aber nicht vorher mit der befugten Stelle abspricht und sich dann eine blutige Nase holt, wenn es um Höhergruppierungen geht. Manche Personalabteilungen reagieren mitunter harsch auf die Wünsche der Vorgesetzten. Nun könnte guter Rat teuer sein, sie hat Dir Dinge in Aussicht gestellt,  die sie gar nicht erfüllen kann und nun könnte sie auf denkbar ungeeignete Weise reagiert haben.

Es könnte so gewesen sein, vielleicht ist Deine Chefin auch nur eine gemeine Ausbeuterin. Who knows?

Wer nicht höher gruppieren kann auch nicht herab gruppieren. Um mehr Klarheit zu bekommen,  wirst Du selbst in der Abteilung HR vorstellig werden müssen. Oder Du suchst Dir einen anderen Job

MoinMoin:

--- Zitat von: xap am 11.03.2025 21:37 ---Tut mir leid das sagen zu müssen, aber weichen Mehrwert haben deine Feststellungen für den Fragenden? Die Chefin ist in der Regel gar nicht berechtigt neue, insbesondere für die Eingruppierung relevante, Aufgaben zu übertragen.
--- End quote ---
Korrekt und was anderes sagte ich auch nicht:
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!





--- Zitat ---Das macht das Personalreferat in seiner Vertretung für den AG. Die wichtigen Punkte wurden durch Casa benannt. Darstellung der wirksam übertragenden Tätigkeiten in Form einer TD. Am Ende würde ich die Alte einfach auflaufen lassen, soll sie ihren Scheiß alleine machen. Aber das ist nur meine persönliche unbedeutende Meinung.

--- End quote ---
Stimmt eine kleine Ungenauigkeit ist da in meinem Satz:

2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen lassen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

Der Mehrwert in der Aussage liegt darin, dass es zwei Situationen gibt:
wenn die Vorgesetzte, die höherwertige Aufgaben einem nicht geben will, dann wird es auch das Personalreferat nicht machen.

Wenn sie jedoch verlangt, dass du Tätigkeiten machst, die uU eingruppierungsrelevant sind, dann musst du das mit dem Personalreferat klären. Denn entweder sind sie nicht EG relevant (was ich vermute) und dann hast du sie zu machen (Weisungsbefugnis der Chefin)
oder sie sind EG relevant, dann muss das Personalreferat davon Kenntnis bekommen und einen diese übertragen (inkl. Tarifautomatik und Höhergruppierung) oder es unterbinden und der Chefin  auf die Finger klopfen, da sie ihre Kompetenzen überschritten hat.


Dein Tipp sie einfach auflaufen zu lassen, ist allerdings nicht sonderlich hilfreich, da das zu einer Abmahnung führen kann, wenn die Tätigkeiten eben nicht EG relevant sind.

Denn eine Chefin ist sehr wohl in der Regel berechtigt neue Aufgaben zu übertragen! Keine Ahnung wie das bei euch läuft.
Sie darf in der Regel keine eingruppierungsrelevante Aufgabenänderungen übertragen und das sollte man vorher prüfen, bevor man bockig wird.

und aus Mitarbeit in Projekten eine Leitung von Projekten zu machen heißt nicht automatisch, dass es eine EGrelevant Änderung ist.
Auch wenn es sich so anfühlt.

Faunus:

--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 11:04 ---Hallo zusammen,
ich bin seit 11 Jahren im öD (Bund) beschäftigt. Eingestiegen bin ich mit E11, hatte damals schon meinen Bachelor (B. Eng.) und 2 Jahre Berufserfahrung. Ich verblieb seither auch in der E11, bin inzwischen in Stufe 5.

--- End quote ---

Die Stelle mit ihren Tätigkeitsmerkmalen wurde also zum Zeitpunkt der Einstellung mit EG 11 bewertet und ziemlich sicher damit auch von der Personalabt.


Und im Laufe der Jahre hat die Vorgesetzte festgestellt, dass der MA ein intelligentes und williuges Kerlchen ist und mehr (höherwertige) Arbeiten zugewiesen. Hat sie sich selbst dabei entlastet? Hat Sie das mit der Geschäftlleitung abgesprochen?



--- Zitat von: clarion am 11.03.2025 23:52 ---Wer nicht höher gruppieren kann auch nicht herab gruppieren. Um mehr Klarheit zu bekommen,  wirst Du selbst in der Abteilung HR vorstellig werden müssen. Oder Du suchst Dir einen anderen Job

--- End quote ---

So sehe ich das auch - zumal EG 11 für die Tätigkeit zu Beginn war.

Hast Du eine Arbeitsrechtschutz-Versicherung? Dann lass Dich beraten. Ein guter Arbeitsrechtler wird Dir wahrscheinlich empfehlen erst mal ein Gespräch persönlich mit der Leitung/Personalabt. zu führen und sich im HG mit ein paar ordentlichen Infos halten.

Balle1967:
Ich würde dir auf jeden Fall raten, dich professionell beraten zu lassen, bevor du weitere Schritte unternimmst. Der Personalrat oder eine Gewerkschaft sind da gute Anlaufstellen.

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