Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Androhung einer Runtergruppierung - Wie realistisch ist das?

<< < (2/4) > >>

Wassereis:
Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

Sie hat meine Tätigkeiten inoffiziell (mündlich) angepasst, mich die letzten 3 Jahre damit vertröstet, ich müsse mich erstmal beweisen. Ich sollte dann meinen Master noch machen. Das habe ich. Sie war nie unzufrieden mit mir oder hat grundsätzlich in Frage gestellt, dass ich das, was sie mir übertragen hat, nicht gut (genug) mache. Im Gegenteil, habe ich nun drei Jahre in Folge eine Leistungsprämie zum Jahresende erhalten.

Nach 3 Jahren möchte ich allerdings in der E11 nicht mehr solche Verantwortung tragen, ohne dass entsprechend offiziell eingruppiert zu sein. Daraufhin hat sie mir mit einer Runtergruppierung in die 9a/9b gedroht.

Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

Casa:
Stelle hier bitte deine gesamte Stellenbeschreibung und Tätigkeiten ein, gegliedert nach 1) Stellenbeschreibung, 2) Mündlich übertragene Aufgaben und 3) Tatsächlich ausgeführte Aufgaben. Die vorgegebenen und von dir grob geschätzten Zeitansätze müssen auch enthalten sein.

Du sprichst zudem von Geschäftsführung. Kannst du deine Dienststelle / die Körperschaft präzisieren?

Gibt es bei euch vergleichbare ITler mit Bachelor oder Master? Bei 3 vergleichbaren Personen sieht der Handlungsspielraum anders aus, als bei 30 Personen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 13:59 ---Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

--- End quote ---
und inwiefern wäre das eine eingruppierungsrelevante Änderung?
Wo genau bist du in der EGO eingruppiert?Allgmeien Verwaltung?

--- Zitat ---Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

--- End quote ---
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!
2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

Organisator:

--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 13:59 ---Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

Sie hat meine Tätigkeiten inoffiziell (mündlich) angepasst, mich die letzten 3 Jahre damit vertröstet, ich müsse mich erstmal beweisen. Ich sollte dann meinen Master noch machen. Das habe ich. Sie war nie unzufrieden mit mir oder hat grundsätzlich in Frage gestellt, dass ich das, was sie mir übertragen hat, nicht gut (genug) mache. Im Gegenteil, habe ich nun drei Jahre in Folge eine Leistungsprämie zum Jahresende erhalten.

Nach 3 Jahren möchte ich allerdings in der E11 nicht mehr solche Verantwortung tragen, ohne dass entsprechend offiziell eingruppiert zu sein. Daraufhin hat sie mir mit einer Runtergruppierung in die 9a/9b gedroht.

Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

--- End quote ---

Deine Cheffin kann dich nicht höher oder herabgruppieren.
Deine Cheffin kann dir keine Aufgaben übertragen (Es sei denn, sie ist die Personalleiterin).

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben durch den Personalbereich. Ändern sich diese Aufgaben, kann sich die Eingruppierung ändern. Sonst nicht.

FearOfTheDuck:
Ich empfehle schnellstens ein Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen. Es erscheint mir dringend nötig, die auszuübende Tätigkeit zu klären.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version