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Lohnt sich eine Verbamtung mit 44 Jahren von E8 zu A6 Stufe 3
PolareuD:
Für die Laufbahnbefähigung werden 1,5 Jahre anrechenbarer Tätigkeit abgezogen. Ich würde eher auf A6/7 tippen.
Mit 44 Jahren nur 300€ für die PKV halte ich ggf. für etwas zu niedrig angesetzt. Wenn hier Vorerkrankungen vorhanden sein sollten, kommt eventuell noch ein 30%iger Risikozuschlag (Öffnungsaktion) hinzu.
Ich schätze mal, dass eine große Anwartschaft nicht abgeschlossen wurde?
Man sollte sich darüber im klaren sein, dass versorgungstechnisch nicht mehr als die Mindestversorgung herauskommt. Hinzu kommen natürlich die Rentenansprüche. Zusammen sollte die Höchstversorgung nicht überschritten werden, sonst erfolgt die Kürzung der Versorgungsansprüche.
BeuteZoellner:
Für mich ist der Pensionsanspruch ebenfalls ein (wichtiges) Kriterium.
Bei noch zu dienenden 23 Jahren ist dieser Anspruch nicht unerheblich.
Wie alt sind die Kinder bzw. wann fällt Kindergeld/Familienzuschlag weg?
Organisator:
--- Zitat von: BeuteZoellner am 13.03.2025 18:48 ---Für mich ist der Pensionsanspruch ebenfalls ein (wichtiges) Kriterium.
Bei noch zu dienenden 23 Jahren ist dieser Anspruch nicht unerheblich.
--- End quote ---
und in etwa so hoch, wie der Anspruch als Angestellter. Dies würde ich nicht als entscheidend ansehen.
Gewerbler:
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2025 10:06 ---und in etwa so hoch, wie der Anspruch als Angestellter. Dies würde ich nicht als entscheidend ansehen.
--- End quote ---
Naja, der Unterschied ist ja, dass bei der Pension das erreichte Amt relevant ist und bei der Rente halt der Durchschnitt über die Jahre. Falls es also später noch über A8 hinausgehen sollte und z.B. auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst möglich wäre, könnte das zum Beispiel schon deutlich was ausmachen.
Problem ist auch hier, dass niemand von uns eine Glaskugel hat, ob/wann/welche Beförderungen anstehen würden und wie sich Dinge entwickeln.
Organisator:
--- Zitat von: Gewerbler am 14.03.2025 10:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2025 10:06 ---und in etwa so hoch, wie der Anspruch als Angestellter. Dies würde ich nicht als entscheidend ansehen.
--- End quote ---
Naja, der Unterschied ist ja, dass bei der Pension das erreichte Amt relevant ist und bei der Rente halt der Durchschnitt über die Jahre. Falls es also später noch über A8 hinausgehen sollte und z.B. auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst möglich wäre, könnte das zum Beispiel schon deutlich was ausmachen.
Problem ist auch hier, dass niemand von uns eine Glaskugel hat, ob/wann/welche Beförderungen anstehen würden und wie sich Dinge entwickeln.
--- End quote ---
Da der TE schon eine E8 erreicht hat und als Beamter maximal eine A8 in Aussicht steht, gilt meine Aussage entsprechend.
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