Autor Thema: Entlassung Beamter auf Zeit - Beihilfeanspruch, Übergangsgeld  (Read 1164 times)

Vasja

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Liebe Community,

ich brauche eure Hilfe, da ich im Netz sehr wenig Informationen finde und ich u.a. nicht ganz verstehe was  es ganz konkret bedeutet. Erstmal die Infos zu unserer Situation:

Mein Ehemann war 12 Jahre beim gleichen Dienstherren als "Beamter auf Zeit" beschäftigt. Nun soll seine Stelle kurzfristig mit Ablauf des Vertrages in ein befristetes Angestelltenverhältnis umgewandelt werden. Nun die Fragen:

1) Besteht Anspruch auf Übergangsgeld und wenn ja, wie lange wird es gewährt? Hat man trotz Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis Anspruch darauf?

2) Besteht weiterhin Beihilfeanspruch (solange Anspruch auf Übergangsgeld besteht)? Er und die Kinder sind anteilig privatversichert. D.h. beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis müssten er und die Kinder zu 100% privatversichert werden, falls kein Beihilfeanspruch mehr besteht.

3) An wen kann man sich wenden? Welche Stelle kennt sich da aus?

Ich hoffe, ihr habt ein paar Infos für uns. Ich bedanke mich schon mal!
Viele Grüße,
Vasja

Thomber

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Zitat
Er und die Kinder sind anteilig privatversichert. D.h. beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis müssten er und die Kinder zu 100% privatversichert werden, falls kein Beihilfeanspruch mehr besteht.


Guten Tag,
dass mit der Krankenversicherung kommt darauf an.....

a) Alle könnten privat versichert werden, sofern er nicht gesetzlich versichert sein muss. Natürlich ging auch eine freiwillige Versicherung.
b) Er könnte privat und die Kinder eventuell bei Dir (Familienversicherung) versichert werden.
c) Alle könnten über Dich familienversichert werden.
d) Er könnte pflichtversichert oder freiwillig und die Kinder bei dir versichert werden.

Ich bin kein KV-Experte, aber es gibt halt je nach Situation unterschiedliche Optionen.

Grundsatzfragen dazu sind wohl:   Bist DU in einer PKV? und Wird er pflichtversichert sein müssen?


Vasja

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  Danke für die Antwort.

Ich bin in der GKV versichert. Die Kinder mussten vor 2 Jahren in die PKV wechseln, da sein Gehalt irgendeine Grenze überschritten hat und da ich weniger verdiene, war eine Weiterversicherung über mich nicht möglich.

Ich hatte bereits mit der KK telefoniert. Ein Wechsel ist nicht ohne weiteres möglich, außer sein Gehalt fällt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so dass er Versicherungspflichtig wird. Das ist alles ziemlich blöd....


clarion

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Vielleicht ist eine Möglichkeit eine Weile in Teilzeit zu arbeiten, um wieder in die Versicherungspflicht zu kommen?

bab

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Wäre auch meine Idee. Unter die JAEG zu fallen, kann er steuern. Schlimmer wäre es, wenn er dir Altersgrenze (55 Jahre) erreicht hätte.


Casiopeia1981

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Ich würde erstmal die Versorgungsansprüche prüfen lassen.

Nach meinem Verständnis müsste das Beamtenverhältnis auf Zeit durch Zeitablauf enden. Es könnte ein Versorgungsanspruch entstanden sein, so dass dein Mann in den Ruhestand tritt: Pension plus Beihilfe. Die Lage müsste so konzipiert werden, dass dein Mann Pension plus Beihilfe bekommt. Er kann dann entsprechend LBeamtVG hinzuverdienen bis zur Obergrenze. Dann gibt es Beihilfe, Pension plus Arbeitsentgelt.

Das kann man aber nicht eben in einem Forum klären:

1. Pensionsbehörde plus Dienstherrn einbinden. Keine Entlassung beantragen!
2. Nebentätigkeit für die neue Aufgabe beantragen und gleichzeitig um Beratung über zulässigen Umfang der Nebentätigkeit bitten.