Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung

(1/3) > >>

Der Geograph:
Hallo zusammen,

ich habe im Dezember letzten Jahres den Antrag auf Anhebung meiner Stelle / Stellenbewertung (von EG 11 auf EG12) eingereicht.

Sieht laut Rücksprachen sehr gut aus und meine positive Neubewertung wurde ebenfalls in den Stellenplan für 2025  berücksichtigt.

Offizielle Infos habe ich über die Neubewertung noch nicht erhalten. Ende letzten Jahres habe ich die Info bekommen, dass bei uns die Neubewerungen immer Dezember sowie Juni eines Jahres in Kraft treten.

Angenommen ich bekomme die höhere EG - habe ich Anspruch auf Rückwirkende Zahlungen (Differenz EG 11 -12) ab Antragsstellung (Dezember 24) bis zur Eigentlichen Höhergruppierung (Juni 25)?

Danke für die Infos

MoinMoin:
Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

Der Geograph:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2025 10:04 ---Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

--- End quote ---

Die Aufgaben an sich mache ich schon seit meiner Anstellung vor ein paar Jahren gemäß meiner Stellenbeschreibung…habe aber Druck gemacht wie ich mehr Geld bekommen kann auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen und riesigem Aufgabengebiet…Den Antrag mit Stellenbewertung habe ich entsprechend meiner aktuellen Tätigkeiten aufgefüllt und eingereicht…

MoinMoin:

--- Zitat von: Der Geograph am 13.03.2025 10:11 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2025 10:04 ---Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

--- End quote ---

Die Aufgaben an sich mache ich schon seit meiner Anstellung vor ein paar Jahren…habe aber Druck gemacht wie ich mehr Geld bekommen kann auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen und riesigem Aufgabengebiet…Den Antrag mit Stellenbewertung habe ich entsprechend meiner aktuellen Tätigkeiten aufgefüllt und eingereicht…

--- End quote ---
Wenn sie dir also übertragen wurden, dann wirst du seit dem vom AG verarscht, weil er dich wahrscheinlich untertariflich bezahlt.
Geld konkret einfordern wg paragraf 37 und dann kriegt man die letzte 6 Monate nachgezahlt.

Der Geograph:
Von sich aus wird der AG wohl nicht die letzten 6 Monate „nachzahlen“…werde zunächst mit der Personalabteilung sprechen wenn ich die entsprechende Mitteilung erhalten werde und mich auf den Paragrafen 37 beziehen- dann bekomme ich wenigstens die 6 Monate ab Antragsstellung nachgezahlt

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version