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Höhergruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: KlammeKassen am 14.03.2025 07:27 ---Wenn ich die Ausssage richtig verstanden habe, hat der entsprechende Kollege damals vor 1,5 Jahren den Antrag gestellt. D.h. 1,5 Jahre + die 6 Monate nach § 37 TVöD sind heute dann 2 Jahre rückwirkend.

--- End quote ---
Und zur Vervollständigung der Verwirrung: die Höhergruppierung des gutgläubigen Kollegen wurde 3,5 Jahre rückwirkend durchgeführt. ;D
Ich hatte es ihm gleich gesagt, dass er den 3 Zeiler schreiben soll, aber er wollte keinen Ärger. :-[

Jetzt sind aber alle glücklich....

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Der Geograph am 13.03.2025 12:02 ---Danke für eure Antworten - werde zumindest die letzen 6 Monate einfordern mit dem Verweis auf Paragraf 37..

--- End quote ---

Ich würde den Verweis auf § 37 weglassen. Fordere den dir zustehenden Unterschiedsbetrag zurück und nenne den Zeitpunkt der Übertragung der Aufgaben. Es soll Personaler geben, die auch den § 37 TVÖD nicht kennen und dann von Beginn an das korrekte Gehalt nachzahlen. Dem schlaueren AG ist die Ausschlussfrist durchaus selbst bewusst. ;)

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