Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung von verschiedenen Abschlüssen auf DQR6-Niveau in der IT im öD
MoinMoin:
--- Zitat von: PiratJack1991 am 14.03.2025 08:52 ---Moin,
bei uns in NRW wird der IT-Operative Professional (IT OP) zum Teil anerkannt für die Stufen E11 bis meines Wissens E13.
Hier weitere Informationen aus der Wikipedia dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Operativer_Professional.
Bei uns im Haus wird den IT-Azubis empfohlen, diesen zu machen nach der Ausbildung, um sich danach auf Stellen im gD bewerben zu können.
--- End quote ---
gD ist Beamtenbullshit
bei uns wird nach Tarif bezahlt.
troubleshooting:
--- Zitat von: PiratJack1991 am 14.03.2025 08:52 ---...
Bei uns im Haus wird den IT-Azubis empfohlen, diesen zu machen nach der Ausbildung, um sich danach auf Stellen im gD bewerben zu können.
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Anschließend führt ihr die Ausgelernten danach direkt einer Beamtenlaufbahn zu?
Rowhin:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.03.2025 08:10 ---
--- Zitat von: ltwinters am 13.03.2025 21:35 ---Hallo zusammen,
ich hätte mal eine allgemeine Frage zu Weiterbildungen.
Um im öD (IT) im gehaltlichen Gefüge (E10-E13) arbeiten zu können, wird in der Regel ja ein "echter" Bachelor Abschluss benötigt. Es gibt ja (meistens) auch andere Möglichkeiten über abgeschlossene Berufsausbildungen
(Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker etc.) i.V.m. Berufserfahrung.e
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Nein und nein!
In der Regel wird überhaupt keine Ausbildung benötigt! Sie wird in der Regel nur gewünscht!
Nach der Entgeltordnung gibt es im IT Bereich keinerlei Voraussetzung in der Person mehr, nur noch in ganz seltenen Fällen ist eine Ausbildung tariflich begründbar.
--- Zitat ---Wie sieht sowas in euren Dienststellen aus? Habt Ihr da Erfahrungen, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
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Wir schauen uns die Leute an und prüfen was sie können und übertragen die Tätigkeiten, damit bekommt dann auch ein FIler die EG12 enauso schnell wie der BSC
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Um der absolut berechtigten und oft geäußerten Kritik von MoinMoin hier einen Einblick für die Nichtinitiierten zu bieten: der TV-L schreibt keine spezifischen Abschlüsse für Eingruppierungen vor. Lediglich Tätigkeitsmerkmale entscheiden hier - auf dieser Stelle muss X Y und Z gemacht werden, also ist sie vom Anspruch und Verantwortung der Tätigkeit her in EG (hier Zahl einsetzen). Anders ausgedrückt: lediglich die AGs legen bei Ausschreibung fest, was sie glauben, dass notwendig ist, um den Job machen zu können, z.B. Abschluss X. Das ist aber rechtlich nicht notwendig. Auch wenn leider sehr viele Personalstellen das immer wieder gerne behaupten - Aussagen wie "E13 nur mit Master!" sind tarifrechtlich falsch.
cyrix42:
Naja, dem AG steht es frei, bei der Stellenbesetzung eigene Kriterien (die zur Bestenauslese geeignet sind) anzuwenden. Die Entgeltordnung greift erst bei der Bezahlung, wenn man denn die Tätigkeiten auch zur dauerhaften Ausübung übertragen bekommen hat.
Sprich: Ein Personaler kann durchaus sagen "E13-Aufgaben vergeben wir nur an Personen mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss". Das hat nur nichts mit dem Tarif-Vertrag zu tun...
Rowhin:
--- Zitat von: cyrix42 am 14.03.2025 12:58 ---Naja, dem AG steht es frei, bei der Stellenbesetzung eigene Kriterien (die zur Bestenauslese geeignet sind) anzuwenden. Die Entgeltordnung greift erst bei der Bezahlung, wenn man denn die Tätigkeiten auch zur dauerhaften Ausübung übertragen bekommen hat.
Sprich: Ein Personaler kann durchaus sagen "E13-Aufgaben vergeben wir nur an Personen mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss". Das hat nur nichts mit dem Tarif-Vertrag zu tun...
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Ja, das ist der Punkt. Ich habe leider von zu vielen Personalern inzwischen gehört "das geht tariflich nicht/das dürfen wir im TV-L nicht" anstatt das wahlweise faktisch richtigere oder ehrlichere "wir vergeben im Haus keine E13 ohne Master, um das interne Gefüge nicht durcheinander zu bringen".
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