Liebe Community, ich brauche mal etwas Schwarmwissen.
Sachverhalt: Person A ist regulär in EG 10 eingruppiert. A werden zum 01.042024 schriftlich vom Personalleiter Tätigkeiten übertragen die einer Eingruppierung in EG11 entsprechen. Die Zulage wird seitdem durchgehend bezahlt. Die Tätigkeiten werden ohne Unterbrechung seitdem ausgeübt. Zum 01.11. sollte seitens der Personalstelle die Höhergruppierung in EG 11 erfolgen. Leider stimmt der Personalrat der Höhergruppierung nicht zu, da er der Meinung ist die Stelle (EG11) hätte ausgeschrieben werden müssen. Dementsprechend unterschreibt der Behördenleiter den neuen Arbeitsvertrag mit EG11 nicht.
Fragen: Soweit ich die Materie durchdringe, erfolgte durch die fortlaufende Übertragung der Aufgaben ab 01.11.24 durch Tarifautomatik die Eingruppierung in EG 11, rückwirkend ab 01.04.2024. Ist diese Annahme korrekt?
Finanziell entsteht derzeit kein Schaden, da die Zulage weiterhin gezahlt wird. Es könnte sich höchstens ein Problem hinsichtlich des Zeitpunkts der wirksamen Eingruppierung in EG11 ergeben, was wiederum Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit hätte.
Das weitere angedachte Vorgehen wäre jetzt, dass A sich zunächst offiziell schriftlich an das Personalamt wendet, mit dem Hinweis, dass A seit 01.11.24, rückwirkend zum 01.04.2024 in EG 11 eingruppiert ist mit der Bitte die Bezügeabrechnungen rückwirkend zum 01.04.2024 auf EG11 zu korrigieren.
So liebe TVÖD VKA Profis, sind meine Annahmen korrekt und ist das ein gangbarer Weg um A bzgl. der Stufenlaufzeit abzusichern? Eine Klage sollte nach Möglichkeit vermieden werden, zumal die Personalstelle grundsätzlich kooperativ und gewillt ist alles korrekt umzusetzen und es wohl nur daran scheitert, dass der Behördenleiter den neuen, geänderten AV von A nicht unterschreibt.