Autor Thema: Eigruppierung  (Read 3301 times)

Fenix503

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Eigruppierung
« am: 16.03.2025 01:32 »
Hallo zusammen,

ich bin schon lange im TVöD und kenne die Komplexität der Eingruppierungsthematik gut. Kürzlich habe ich auf Interamt eine Stelle gefunden, auf die ich mich gerne bewerben würde. In der Ausschreibung wird ein Bachelor/Master oder alternativ ein Techniker/Meister mit Berufserfahrung gesucht. Die Stelle ist in Entgeltgruppe 11 eingruppiert.

Ich selbst bin Techniker und verfüge über Berufserfahrung in dem geforderten Bereich. Daher würde ich gerne wissen, ob ich entsprechend in Entgeltgruppe 11 eingruppiert werden kann oder ob ich als sonstiger Beschäftigter in 10 eingestuft werde?


Vielen Dank für eure Unterstützung!

Der Geograph

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #1 am: 16.03.2025 07:52 »
Da du keinen Uni- Abschluss hast würdest du maximal in EG 10 eingruppiert..wenn du überhaupt so weit kommst da du die Voraussetzung für die Stelle leider nicht hast.
Das heisst aber nix - wenn du großes Glück hast bist du der einzige Bewerber

MoinMoin

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #2 am: 16.03.2025 07:56 »
Bei fehlender Voraussetzung in der Person (sofern eine zwingend existiert) kommst du eine EG niedriger als die Tätigkeit in der EGO verortet ist.
Wenn dort jedoch auch ein sonstiger Beschäftigter als Merkmal in der EGO ist und du erfüllst dieses Kriterium, dann kommst du in die EG11.
 
Da du keinen Uni- Abschluss hast würdest du maximal in EG 10 eingruppiert..wenn du überhaupt so weit kommst da du die Voraussetzung für die Stelle leider nicht hast.
Das heisst aber nix - wenn du großes Glück hast bist du der einzige Bewerber
Das ist tariflicher Bull Shit den du dort schreibst!
Wenn in der Ausschreibung kein Uni Abschluss gefordert ist, dann kann auch dein Dackel sich bewerben und die Tätigkeiten bekommen.

Wenn der Ag also - so wie im SV geschildert - keinen Uni Abschluß Verlangt, dann muss man im Bewerbungsverfahren auch berücksichtigt werden.

Und kann die Tätigkeiten auch übertragen bekommen.
Der Rest ist Tarifautomatik!

@TE wo in der EGo ist die Stelle angesiedelt?

Whichoune

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #3 am: 17.03.2025 08:39 »
In der Regel ist die Entgeltgruppe 11 im TVöD für Tätigkeiten vorgesehen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master) erfordern.

Faunus

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #4 am: 17.03.2025 10:09 »
In der Regel ist die Entgeltgruppe 11 im TVöD für Tätigkeiten vorgesehen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master) erfordern.

Was Du schreibst ist falsch. Lies mal das Post vor Dir!

Da auch alternativ ein Techniker gesucht wird hat der TE sehr wohl die formalen Voraussetzungenund wird wahrscheinlich erst Mal in E10 landen. Da die Stelle aber bis E11 bez. wird.... ist Luft nach oben ;)
Wäre "alternativ" nicht drin gestanden, hätte ich trotzdem empfohlen, dass der TE sich bewirbt.
Den sollten seine Erfahrungen perfekt passen, kann die Aiusschreibung u.U. abgebrochen werden und mit einem angepassten Text erneut ausgeschrieben werden.
Personalstellen haben nicht immer alles auf dem Schirm & warum sollten die sich eine u.U. zu Ihnen perfekten Bewerber entgehen lassen!

Techniker können übrigens bis E12 problemlos eingruppiert werden.

Fenix503

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #5 am: 17.03.2025 10:51 »
Ich würde es aber hier genauso sehen. Die Stelle ist mit E 11 ausgeschrieben und nicht "bis zu E 11".
Und da ich alle Aspekte in der Ausschreibung erfülle, sollte ich auch dementsprechend entlohnt werden. Selbstverständlich wenn das Personalbüro nicht auf doofe Ideen kommt und einen Grund sucht dagegen zu sprechen.

Liegt es dann wirklich daran,  ob in dem Ausschreibungstext "alternativ Techniker" steht?

« Last Edit: 17.03.2025 11:09 von Fenix503 »

MoinMoin

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #6 am: 17.03.2025 11:03 »
Das kannst du so sehen, dafür gibt es halt tarifliche Regelungen, die deinen Rechtsrahmen fixieren und übertariflich geht natürlich immer alles.

FearOfTheDuck

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #7 am: 17.03.2025 20:10 »
@Fenix: Um auf MoinMoins Frage zurückzukommen: Wo in der EGO findest du dich wieder?

Fenix503

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #8 am: 19.03.2025 10:13 »
Was ist damit gemeint?

MoinMoin

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #9 am: 19.03.2025 11:00 »
In welchem Abschnitt der EGO deine Tätigkeiten angesiedelt sind.
Im Teil A I Allgemeine Verwaltung? oder  Teil B II 1 Ingenieure oder 5. Techniker oder oder ...
Ist halt ein Unterschied ob man in Verwaltung, IT, Ing, Hausmeister in der EGO ist.

Oder du sagst konkret, was deine Tätigkeiten sind, dann suchen wir für dich  8)

Fenix503

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #10 am: 19.03.2025 14:22 »
Also es geht um eine Ingenieursstelle im Bereich der Bauleitung im Tiefbaubereich. Also Aufmaße, Abrechnungen, Abnahme etc.

Also ich bin Techniker mit Berufserfahrung und würde mich auf die genannte Stelle bewerben.

MoinMoin

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #11 am: 19.03.2025 14:39 »
Wenn du also EG11 Ing Tätigkeiten übertragen bekommst, dann bist du entweder in der EG10 (wegen fehlender Voraussetzung in der Person) eingruppiert oder in der EG11, wenn du als als sonstiger Beschäftigter giltst.

Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Fenix503

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #12 am: 19.03.2025 14:57 »
Ja gut zu wissen. Und die Entscheidung, ob ich als sonstiger Beschäftigter oder fehlende Vorraussetzungen für die Stelle habe, entscheidet sich nach dem Wortlaut der Stellenausschreibung? Wie gesagt gesucht ist ein Ingenieur Bachelor/Master oder alternativ Techniker mit Berufserfahrung.

 Also wird das Personalbüro mich wahrscheinlich wegen dem Wortlaut "alternativ" in die E10 eingruppieren.

MoinMoin

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Antw:Eigruppierung
« Antwort #13 am: 19.03.2025 15:11 »
Ja gut zu wissen. Und die Entscheidung, ob ich als sonstiger Beschäftigter oder fehlende Vorraussetzungen für die Stelle habe, entscheidet sich nach dem Wortlaut der Stellenausschreibung? Wie gesagt gesucht ist ein Ingenieur Bachelor/Master oder alternativ Techniker mit Berufserfahrung.

 Also wird das Personalbüro mich wahrscheinlich wegen dem Wortlaut "alternativ" in die E10 eingruppieren.
Die fehlender Voraussetzungen sind ja Sonnen klar.

Und ob du ein sonstiger Beschäftigter bist, entscheidet ein Richter.

Ein Personaler kann sich eine Rechtsmeinung bilden und du könntest versuchen ihn davon umzustimmen, zur Not per Gerichtsverfahren.
 

Das sie auch einen Techniker zulassen / suchen, bedeutet nur, dass sie das Bewerbungsverfahren nicht einschränken, sonst bedeutet das nichts.