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Ablehnungsbescheid als reine E-Mail
Mohnkuchen:
Angenommen jemand stellt einen Antrag bei der Behörde in postalischer Form und erhält via E-Mail eine Ablehnung allerdings ohne Bescheid im Anhang.
Wäre das so rein formal i.O. oder hätte der Antragsteller das Recht auf einen "offiziellen" Bescheid?
Kommunalgenie:
Setzt der "Antrag" ein Verwaltungsverfahren in Gang, so muss zwangsläufig eine Entscheidung per VA ("Bescheid") herbeigeführt werden.
Organisator:
--- Zitat von: Mohnkuchen am 18.03.2025 11:56 ---Angenommen jemand stellt einen Antrag bei der Behörde in postalischer Form und erhält via E-Mail eine Ablehnung allerdings ohne Bescheid im Anhang.
Wäre das so rein formal i.O. oder hätte der Antragsteller das Recht auf einen "offiziellen" Bescheid?
--- End quote ---
Was spricht denn gegen einen offiziellen Bescheid in Form einer E-Mail? Gibt es ein Schriftformerfordernis? Was sagt das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz dazu?
Mohnkuchen:
--- Zitat von: Organisator am 18.03.2025 12:09 ---
--- Zitat von: Mohnkuchen am 18.03.2025 11:56 ---Angenommen jemand stellt einen Antrag bei der Behörde in postalischer Form und erhält via E-Mail eine Ablehnung allerdings ohne Bescheid im Anhang.
Wäre das so rein formal i.O. oder hätte der Antragsteller das Recht auf einen "offiziellen" Bescheid?
--- End quote ---
Was spricht denn gegen einen offiziellen Bescheid in Form einer E-Mail? Gibt es ein Schriftformerfordernis? Was sagt das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz dazu?
--- End quote ---
Der "offizielle" Bescheid in der Mail sah wie folgt aus:
Nach interner Klärung ist es unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich Ihnen eine Genehmigung auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
ike:
Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden?
Ggf. sofort Widerspruch einlegen, um Fristen zu wahren, danach Klage usw..
Wenn so ein Fall dann mal in einer anderen Behörde landet, werden sie im Amt schon "rotieren".
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