Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ablehnungsbescheid als reine E-Mail
FearOfTheDuck:
Man braucht erstmal Gewissheit, auf welchem Rechtsgebiet man sich befindet. Danach lohnt es sich, über die Rechtswirkung nachzudenken.
Ob Mohnkuchen einen VA als solchen beschreiben kann, wissen oder sich vertut, können wir einschätzen, wenn er die Frage dazu (Öffentliches vs. Privates Recht) beantwortet. ;)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version