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Ablehnungsbescheid als reine E-Mail

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FearOfTheDuck:
Man braucht erstmal Gewissheit, auf welchem Rechtsgebiet man sich befindet. Danach lohnt es sich, über die Rechtswirkung nachzudenken.

Ob Mohnkuchen einen VA als solchen beschreiben kann, wissen oder sich vertut, können wir einschätzen, wenn er die Frage dazu (Öffentliches vs. Privates Recht) beantwortet. ;)

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