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Ablehnungsbescheid als reine E-Mail
Mohnkuchen:
--- Zitat von: Organisator am 18.03.2025 14:10 ---
--- Zitat von: Mohnkuchen am 18.03.2025 13:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.03.2025 13:30 ---Ich habe aber das Gefühl, dass es sich hier um keinen Antrag im Sinne eines Verwaltungsverfahrens handelt.
Worum gings genau?
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Genau darauf wollte ich gerade hinweisen.
Kein offizielles Formular! Es ging um eine Ausnahmegenehmigung für das Parken am Standort aus beruflichen Gründen.
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Um einen Antrag für ein Verwaltungsverfahren zu stellen bedarf es keines offiziellen Formulars - wie schon Casa schreibt.
Ohne Begründung der Ablehnung bzw. Rechtsbehelfsbelehrung dürfte der Bescheid fehlerhaft, jedoch nicht unwirksam sein. Vgl. hierzu das entsprechende Verwaltungsverfahrensgesetz.
Im konkreten Fall würde ich ebenfalls per E-Mail um Begründung der Ablehnung bitten sowie um Mitteilung, wer Adressat für den Widerspruch wäre.
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Vielen Dank! :)
BAT:
Wer will was von wem aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Gibt es eine Aussenwirkung?
Es hört sich etwas an, als wenn hier das Merkmal "öffentliches Recht" fehlt und damit kein VA vorliegt und damit VwVfG nicht einschlägig ist....
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 18.03.2025 15:06 ---Wer will was von wem aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Gibt es eine Aussenwirkung?
Es hört sich etwas an, als wenn hier das Merkmal "öffentliches Recht" fehlt und damit kein VA vorliegt und damit VwVfG nicht einschlägig ist....
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Stimmt. Wenn es hier um Parken z.B. auf einem Betriebsgelände geht, dann ist BATs Aussage zutreffend. Wenn es z.B. um Ausnahmen von einem Anwohnerparkausweis geht, ists was anderes.
Ich konkretisiere mich: Nur wenn es um ein behördliches Handeln aufgrund einer Rechtsgrundlage geht, wäre meine Anmerkung oben korrekt.
FearOfTheDuck:
Also muss Mohnkuchen noch ausführen, ob wir uns auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts oder des Privatrechts befinden. ?
BAT:
Die Merkmale eines Verwaltungsaktes sollten hinlänglich bekannt sein.
Selbst wenn es ein VA ist und eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt wurde, sollte man drüber nachdenken, was der Rechtsweg gegen diesen VA bewirken könnte. Oder dessen Unwirksamkeit ;)
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