Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung und anschließend Zulage nach §16.5  (Read 1145 times)

tv-landschaft

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Hallo TV-Ler,

spricht etwas gegen folgendes Szenario?

Person A kommt demnächst von Stufe 4 in Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe. Kann nach §17.2 die Laufzeit von Stufe 5 aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen auf 0 herabgesetzt werden, so dass direkt Stufe 6 gezahlt wird und zusätzlich direkt nach §16.5 eine Zulage von max. 20% Stufe 2 zur Bindung als Fachkraft? Oder schließt sich diese Kombination aus irgendeinem Grund aus?

cyrix42

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Tariflich spricht nichts dagegen. Aber ob der AG da mitmacht?

MoinMoin

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Und hier und da ist auch noch der PR in der Mitbestimmung, die müssen dann da auch mitmachen.

Rowhin

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Inhaltlich/tariflich würde da nichts dagegen sprechen, wie schon cyrix und MoinMoin sagen, allerdings würde ich die Chancen, wenn das bei uns ein Vorgesetzter einreicht, als eher gering betrachten. Da wird dann sofort die Binnengerechtigkeit beschworen und man müsse sehr genau darlegen, wie absolut überperformant der AN ist, um sowas zu rechtfertigen. Zum Personalrat würde das gar nicht erst durchkommen. Das mag natürlich in anderen Organisationen anders sein. Kannst ja mal berichten, obs bei euch klappt :)

tv-landschaft

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Danke für die Einschätzung.
Ich schätze es als nicht so unealistisch ein, da Person A momentan eine AT Fachkräftezulage in Höhe von 1000€ monatlich erhält und es etwas unklar ist, ob die nochmal verlängert werden kann. (5 Jahre sind genau rum zum Stufenaufstieg). Das würde ein großes Delta und viel Unzufriedenheit geben bis es dann nach weiteren 5 Jahren schon vertraglich festgelegt Summe x auf die Endstufe 6 gibt. Man konnte Person A nur mit Mühe gegen ein sehr gutes Konkurrenzangebot halten.

Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?

MoinMoin

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Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?
Ja, die ist bei uns auch schwierig, da es kein Bewertungssystem gibt. Da wird schnell Willkür gerochen und die Personaler scheuen es.
Das dumme im TV-L (gegenüber dem TVöD Bund) ist, dass es keine Klarheit darüber gibt, wie mit Stufe 5 Menschen zu verfahren ist.
Rein theoretisch könnte man die Zulage zur Stufe 6 und dann die Zulage von 20% die Stufe 2 on Top gewähren.
Da die Bedingung für die 20% nicht ist, dass man in Stufe 6 ist, sondern, dass man das Entgelt der Stufe 6 erhält.
Das dürften aber 0% der Personaler so sehen.
(Beim Bund ist hier die 20% Zulage klar auch ab Stufe 5 möglich, da hier im TV deutlich geregelt)

Rowhin

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Das dürften aber 0% der Personaler so sehen.
(Beim Bund ist hier die 20% Zulage klar auch ab Stufe 5 möglich, da hier im TV deutlich geregelt)

Ich kenne nur einen Fall bei uns, wo dies versucht wurde und exakt so daran gescheitert ist.

Frage mich, ob die Regelung aus dem Bund hier irgendwann mal zu uns übertragen werden könnte... Zumal wir einige Kollegen in Stufe 5 haben, die sich quasi am Ende der möglichen Gehaltsentwicklungen sehen (Stufe 6 im TV-L empfinden die meisten als keine signifikante Steigerung).

tv-landschaft

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Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?
Ja, die ist bei uns auch schwierig, da es kein Bewertungssystem gibt. Da wird schnell Willkür gerochen und die Personaler scheuen es.

Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall, dass die Fachkräftezulage nicht erneuert werden kann. Stufe 6 ist ja aber trotzdem finanziell ein Scherz zu Stufe 4 + 1000€ Zulage. Wenn müsste man sich meiner Meinung nach dann wirklich trauen die 16.5 Zulage direkt zu zahlen. Daher war mein ursprünglicher Gedanke, dass es einfacher sein könnte vorher den Weg über 17.2 zu gehen anstatt alles über 16.5 abzuwickeln.

MoinMoin

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Wenn die es noch nicht mal schaffen die stufengleich HG zu uns zu übertragen, dann so etwas exotisches doch erst Recht nicht.

Und was mich immer wieder traurig stimmt, ist dass es Kollegen gibt, die den Stufenanstieg als Gehaltsentwicklung ansehen.
Das kann man in den ersten 3-5 Berufsjahren noch nachvollziehen, danach muss einem doch bewusst sein, dass es ab dann eine reine Geldvorenthaltung ist.
Und wenn jemand eine Gehaltsentwicklung abseits der "jährlichen" Lohnentwicklung haben will, dann muss er sich innerhalb oder außerhalb der Firma verändern.

MoinMoin

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Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall,
Meinst du damit die Zulage nach §16 oder die Verkürzung der Laufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung?

tv-landschaft

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Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall,
Meinst du damit die Zulage nach §16 oder die Verkürzung der Laufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung?

Ich meinte von Stufe 5 direkt auf 6 nach §16 ist schon vereinbart als eine Art Roadmap, damit man nicht nach wenigen Jahren wieder mit den normalen Stufen komplett ohne Zulage oder Verkürzungen dasteht.

also dieser Passus:
Zitat
§16.5: Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskos-
ten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis
zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.

MoinMoin

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Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.
Es gibt durchführungshinweise, die verweisen darauf, dass man diese Verkürzung erst ab hälfte der Stufenlaufzeit gewähren soll (man muss ja ermitteln ob er in der Stufe überdurchschnittliche Leistungen erbringt ... naja

tv-landschaft

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Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.
Es gibt durchführungshinweise, die verweisen darauf, dass man diese Verkürzung erst ab hälfte der Stufenlaufzeit gewähren soll (man muss ja ermitteln ob er in der Stufe überdurchschnittliche Leistungen erbringt ... naja

Da ist also die nächste Hürde. Am Besten wäre es tatsächlich, wenn die (AT-)Fachkräftezulage einfach noch einmal um 5 Jahre verlängert werden könnte. Es gab dazu scheinbar zentrale Beschlüsse der TDL und da lese ich auch immer von maximal 10 Jahren (was uns genügen würde)

Die Fachkräftezulage kann längstens für eine Dauer von fünf Jahren gewährt werden und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden.

Das habe ich zum Beispiel hier in Bremen gefunden Anwendung TV-L.
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-finanzen-nr-14-2023-zulage-zur-gewinnung-oder-bindung-von-fachkraeften-fachkraeftezulage-214156?template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Woher weiß man jetzt, ob das in allen Bundesländern so angewendet werden darf? Wenn ich das richtig verstehe kann jedes Land selbst entscheiden und es ggf. auch einschränken?