Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenlaufzeitverkürzung und anschließend Zulage nach §16.5
tv-landschaft:
Hallo TV-Ler,
spricht etwas gegen folgendes Szenario?
Person A kommt demnächst von Stufe 4 in Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe. Kann nach §17.2 die Laufzeit von Stufe 5 aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen auf 0 herabgesetzt werden, so dass direkt Stufe 6 gezahlt wird und zusätzlich direkt nach §16.5 eine Zulage von max. 20% Stufe 2 zur Bindung als Fachkraft? Oder schließt sich diese Kombination aus irgendeinem Grund aus?
cyrix42:
Tariflich spricht nichts dagegen. Aber ob der AG da mitmacht?
MoinMoin:
Und hier und da ist auch noch der PR in der Mitbestimmung, die müssen dann da auch mitmachen.
Rowhin:
Inhaltlich/tariflich würde da nichts dagegen sprechen, wie schon cyrix und MoinMoin sagen, allerdings würde ich die Chancen, wenn das bei uns ein Vorgesetzter einreicht, als eher gering betrachten. Da wird dann sofort die Binnengerechtigkeit beschworen und man müsse sehr genau darlegen, wie absolut überperformant der AN ist, um sowas zu rechtfertigen. Zum Personalrat würde das gar nicht erst durchkommen. Das mag natürlich in anderen Organisationen anders sein. Kannst ja mal berichten, obs bei euch klappt :)
tv-landschaft:
Danke für die Einschätzung.
Ich schätze es als nicht so unealistisch ein, da Person A momentan eine AT Fachkräftezulage in Höhe von 1000€ monatlich erhält und es etwas unklar ist, ob die nochmal verlängert werden kann. (5 Jahre sind genau rum zum Stufenaufstieg). Das würde ein großes Delta und viel Unzufriedenheit geben bis es dann nach weiteren 5 Jahren schon vertraglich festgelegt Summe x auf die Endstufe 6 gibt. Man konnte Person A nur mit Mühe gegen ein sehr gutes Konkurrenzangebot halten.
Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?
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