Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenlaufzeitverkürzung und anschließend Zulage nach §16.5

<< < (3/3)

tv-landschaft:

--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2025 11:06 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 11:03 ---
Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall,

--- End quote ---
Meinst du damit die Zulage nach §16 oder die Verkürzung der Laufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung?

--- End quote ---

Ich meinte von Stufe 5 direkt auf 6 nach §16 ist schon vereinbart als eine Art Roadmap, damit man nicht nach wenigen Jahren wieder mit den normalen Stufen komplett ohne Zulage oder Verkürzungen dasteht.

also dieser Passus:

--- Zitat ---§16.5: Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskos-
ten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis
zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
--- End quote ---

Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 11:32 ---Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.

--- End quote ---
Es gibt durchführungshinweise, die verweisen darauf, dass man diese Verkürzung erst ab hälfte der Stufenlaufzeit gewähren soll (man muss ja ermitteln ob er in der Stufe überdurchschnittliche Leistungen erbringt ... naja

tv-landschaft:

--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2025 14:03 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 11:32 ---Ich vermute überdurchschnittliche Leistungen nach §17.2 kann man auch nicht sehr lange im Voraus festlegen, sondern das müssten ja schon aktuelle Leistungen sein.

--- End quote ---
Es gibt durchführungshinweise, die verweisen darauf, dass man diese Verkürzung erst ab hälfte der Stufenlaufzeit gewähren soll (man muss ja ermitteln ob er in der Stufe überdurchschnittliche Leistungen erbringt ... naja

--- End quote ---

Da ist also die nächste Hürde. Am Besten wäre es tatsächlich, wenn die (AT-)Fachkräftezulage einfach noch einmal um 5 Jahre verlängert werden könnte. Es gab dazu scheinbar zentrale Beschlüsse der TDL und da lese ich auch immer von maximal 10 Jahren (was uns genügen würde)

Die Fachkräftezulage kann längstens für eine Dauer von fünf Jahren gewährt werden und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden.

Das habe ich zum Beispiel hier in Bremen gefunden Anwendung TV-L.
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-finanzen-nr-14-2023-zulage-zur-gewinnung-oder-bindung-von-fachkraeften-fachkraeftezulage-214156?template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Woher weiß man jetzt, ob das in allen Bundesländern so angewendet werden darf? Wenn ich das richtig verstehe kann jedes Land selbst entscheiden und es ggf. auch einschränken?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version