Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenlaufzeitverkürzung und anschließend Zulage nach §16.5
MoinMoin:
--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 07:49 ---Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?
--- End quote ---
Ja, die ist bei uns auch schwierig, da es kein Bewertungssystem gibt. Da wird schnell Willkür gerochen und die Personaler scheuen es.
Das dumme im TV-L (gegenüber dem TVöD Bund) ist, dass es keine Klarheit darüber gibt, wie mit Stufe 5 Menschen zu verfahren ist.
Rein theoretisch könnte man die Zulage zur Stufe 6 und dann die Zulage von 20% die Stufe 2 on Top gewähren.
Da die Bedingung für die 20% nicht ist, dass man in Stufe 6 ist, sondern, dass man das Entgelt der Stufe 6 erhält.
Das dürften aber 0% der Personaler so sehen.
(Beim Bund ist hier die 20% Zulage klar auch ab Stufe 5 möglich, da hier im TV deutlich geregelt)
Rowhin:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2025 08:16 ---Das dürften aber 0% der Personaler so sehen.
(Beim Bund ist hier die 20% Zulage klar auch ab Stufe 5 möglich, da hier im TV deutlich geregelt)
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Ich kenne nur einen Fall bei uns, wo dies versucht wurde und exakt so daran gescheitert ist.
Frage mich, ob die Regelung aus dem Bund hier irgendwann mal zu uns übertragen werden könnte... Zumal wir einige Kollegen in Stufe 5 haben, die sich quasi am Ende der möglichen Gehaltsentwicklungen sehen (Stufe 6 im TV-L empfinden die meisten als keine signifikante Steigerung).
tv-landschaft:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2025 08:16 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 07:49 ---Schwieriger ist wahrscheinlich Stufenvorweggewährung auf Stufe 6 und dann 20% nach 16.5 direkt oder?
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Ja, die ist bei uns auch schwierig, da es kein Bewertungssystem gibt. Da wird schnell Willkür gerochen und die Personaler scheuen es.
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Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall, dass die Fachkräftezulage nicht erneuert werden kann. Stufe 6 ist ja aber trotzdem finanziell ein Scherz zu Stufe 4 + 1000€ Zulage. Wenn müsste man sich meiner Meinung nach dann wirklich trauen die 16.5 Zulage direkt zu zahlen. Daher war mein ursprünglicher Gedanke, dass es einfacher sein könnte vorher den Weg über 17.2 zu gehen anstatt alles über 16.5 abzuwickeln.
MoinMoin:
Wenn die es noch nicht mal schaffen die stufengleich HG zu uns zu übertragen, dann so etwas exotisches doch erst Recht nicht.
Und was mich immer wieder traurig stimmt, ist dass es Kollegen gibt, die den Stufenanstieg als Gehaltsentwicklung ansehen.
Das kann man in den ersten 3-5 Berufsjahren noch nachvollziehen, danach muss einem doch bewusst sein, dass es ab dann eine reine Geldvorenthaltung ist.
Und wenn jemand eine Gehaltsentwicklung abseits der "jährlichen" Lohnentwicklung haben will, dann muss er sich innerhalb oder außerhalb der Firma verändern.
MoinMoin:
--- Zitat von: tv-landschaft am 19.03.2025 11:03 ---
Die Stufenvorweggewährung von 5 auf 6 ist kein Problem und auch ausgemacht für den Fall,
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Meinst du damit die Zulage nach §16 oder die Verkürzung der Laufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung?
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