Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch bei Rentenbeginn 1.7.
Albeles:
Möchtest du die JSZ nicht mehr mitnehmen?
Bernd47:
Meine Regelaltersgrenze ist der 31.10. Um bis zum Ende des Jahres zu arbeiten, müsste ich also mit dem Arbeitgeber einen Vertrag schließen.
Nein, ich plane, voraussichtlich vor dem 30.6. (evtl. 31.5.26) aufzuhören.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Bernd47 am 19.03.2025 11:32 ---Vielen Dank für die professionelle Antwort. Das Bundesurlaubsgesetz bietet demnach an sich nur zum 31.7. einen Vorteil von 2 Urlaubstagen, ansonsten ist die tarifliche Regelung besser oder gleich.
Wird bei halben Tagen (z.b. 12,5 Tage zum 31.5.) immer auf volle Tage aufgerundet?
--- End quote ---
Frage 1: Richtig zusammengefasst
Frage 2: ja, siehe § 5 (2) BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden
Rentenonkel:
--- Zitat von: Bernd47 am 19.03.2025 12:52 ---Meine Regelaltersgrenze ist der 31.10. Um bis zum Ende des Jahres zu arbeiten, müsste ich also mit dem Arbeitgeber einen Vertrag schließen.
Nein, ich plane, voraussichtlich vor dem 30.6. (evtl. 31.5.26) aufzuhören.
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Zunächst einmal müsste der Arbeitgeber bereit sein, einen Arbeitsvertrag mit Dir über den 31.10. hinaus abzuschließen. Das ist alles andere als sicher und auch an einige Hürden gebunden.
Man sollte in dem Monat, in dem man aufhört zu arbeiten, bei der Rentenversicherung einen formlosen Antrag auf Vollrente ab dem nächsten ersten Stellen. Automatisch passiert der Wechsel nicht.
Einen Vordruck gibt es dafür nicht. Ein Wechsel ist nur für die Zukunft möglich. Einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung gibt es erst ab dem Monat, ab man eine Vollrente bezieht.
Wenn man nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, kann man das auch schon gegen Ende des vorletzten Monats auf den Weg bringen, weil dann die Gefahr, dass man ins Krankengeld rutscht, nicht mehr da ist und man so einen Monat früher die Zusatzrente bekommen könnte.
Falls der Arbeitgeber nicht bereit ist, einen Aufhebungsvertrag zu machen, müsste man kündigen und auch die Kündigungsfristen einhalten.
Casa:
--- Zitat ---Anders ist es bei Beendigung zum 31.07. Nach der tariflichen Berechnung (5 Tage Woche) besteht ein Anspruch auf 7/12 des tariflichen Anspruchs von 30 Tagen, mithin 17,5, aufgerundet 18 Urlaubstage. Nach der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs hat der Beschäftigte jedoch Anspruch auf den vollen gesetzlichen Anspruch von 20 Urlaubstagen nach § 3 BUrlG. Dieser gesetzliche Anspruch geht vor.
--- End quote ---
Davon habe ich nocht nicht gelesen / gehört. Woraus ergibt sich ein Anspruch auf den Mindesturlaub eines ganzen Jahres bei unterjähriger Beschäftigung?
Die zuvor genannten Abweichung des TVöD vom BUrlG bei Beendigung des Urlaubs nach dem ersten Halbjahr kenne ich.
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