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Ruhensregelung SAZ

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mm8:
Also Stuttgart hat es umgesetzt. Die Berechnung für das Vorjahr wird jetzt durchgeführt und auch die Nachzahlung für 2025 wird in diesem Rahmen mitgeprüft

Robin22:

--- Zitat von: Roderick85 am 12.04.2025 14:40 ---Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

--- End quote ---

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.

mm8:

--- Zitat von: Robin22 am 03.05.2025 13:19 ---
--- Zitat von: Roderick85 am 12.04.2025 14:40 ---Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

--- End quote ---

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.

--- End quote ---

Du darfst ein gewisses Brutto mit beiden Gehältern nicht überschreiten. Ich denke er wollte einfach damit ausdrücken das es das alte bzw neue Recht gibt.
Ich wurde nach altem Recht berechnet. Das heißt ich bekomme max. 90% vom letzten Brutto. Und jetzt wo die Ausbildung zu Ende ist bekomme ich max. 75% des letzten Bruttos. Die beiden Gehälter dürfen die Bruttogrenze nicht überschreiten. Das was drüber ist wurde per Ruhensregelung gekürzt.

Robin22:
So war die Frage nicht gemeint aber alles gut ich habe die Antwort schon selber herausgefunden.
Ich hatte die ursprüngliche Differenzierung zwischen Ruhensregelung und Kürzung der Übergangsgebührnisse durch Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich z.B. an der Finanzhochschule studiere und als Beamter auf Probe Anwärterbezüge bekomme, sind diese keine "Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme" im engeren Sinne sondern ein Verwendungseinkommen, da man quasi schon im öffentlichen Dienst angestellt ist.
Ja meine güte das wird den öffentlichen Dienst ja nochmal ordentlich attraktiver machen wenn für gefühlt jeden Hauptfeldwebel während des Studiums ein Nettoeinkommen von vier bis sechs tausend euro winkt.

mm8:
Das ist jetzt möglich. Und wenn man fertig ist und noch Anspruch hat gibts ja auch noch wie bei mir 75%. Das ist schon ein richtig starkes Argument.

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