Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Ruhensregelung SAZ
PolareuD:
Steuerschäden lassen sich ggf. einklagen!
https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/
Max Bommel:
--- Zitat von: Ari31 am 04.06.2025 14:51 ---Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.
--- End quote ---
Solange es im laufenden steuerjahr passiert, ist es steuerlich egal, in welchem Monat die Nachberechnung erfolgt. Die Steuer wird immer auf den entsprechenden Monat gerechnet und du wirst letztendlich so gestellt, als wenn die Zahlung bereits in dem Monat erfolgt wäre.
MaHa1710:
--- Zitat von: Ari31 am 04.06.2025 14:51 ---Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.
--- End quote ---
Ist das ein Personenbezogenes Schreiben, oder ein Rundschreiben ?
Wäre nett wenn du das für alle zur Verfügung stellen könntest, solange es keine Persönlichen Daten beinhaltet.
Christian2010:
Kurzes Update:
Habe Mitte Juni ein Schreiben vom BVA (München) erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde das die Ruhensregelung aufgehoben wurde.
Mit meinem übergangsgebührnissen vorgestern habe ich dann die Nachzahlung erhalten.
Ari31:
Bei mir das Gleiche. Aufhebung war natürlich Personenbezogen. Daher erfolgt keine Bereitstellung.
In der letzten Woche kam dann relativ frühzeitig die Bezügeabrechnung auf der die Nachzahlung bereits vermerkt war.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version