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Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen

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Rowhin:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2025 21:01 ---
--- Zitat von: Rowhin am 20.03.2025 15:32 ---
--- Zitat von: mmp am 20.03.2025 14:24 ---"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?

--- End quote ---

Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.

--- End quote ---
Wir bieten grundsätzlich ein Probearbeiten oder Hospitieren an und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Und dann ist es auch noch danach die Frage wie das neudeutsche Onboarding organisiert ist….

--- End quote ---

Die Erkenntnis dass das sinnvoll sein kann hat sich leider bei uns noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Da sieht man es noch als unnötige Mehrarbeit, was wenn der Kandidat dann sieht, dass es nix ist? Da argumentiert manch einer, lieber die Leute unterschreiben lassen, in der Probezeit würden sie weniger gehen...

Letzteres stimmt glücklicherweise nicht mehr. Es gehen durchaus Leute in der Probezeit. Bleibt also zu hoffen, dass die Erkenntnis noch kommt.

Vom Onboarding fang ich erst gar nicht an. Da gibt's von miserabel bis exzellent alles, je nachdem in welchem Teil der Organisation man landet.

blondie:
Bei uns wird nach einem Vorstellungsgespräch immer ein Bewerber ausgewählt, sowie 1-2 Nachrücker. Das wird im Personalvorgang auch vermerkt, um solch ein Problem zu vermeiden.

Casa:

--- Zitat ---Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.

--- End quote ---

Wenn ich im Naturschutzgebiet nur einen Baum von 100.000 Bäumen fälle, ist das auch in Ordnung? Es ist ja nur ein Baum und das bekommt niemand mit.


Wenn ich einen Menschen töte, den niemand vermissen wird, ist das dann auch in Ordnung?

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 22.03.2025 21:25 ---
--- Zitat ---Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.

--- End quote ---

Wenn ich im Naturschutzgebiet nur einen Baum von 100.000 Bäumen fälle, ist das auch in Ordnung? Es ist ja nur ein Baum und das bekommt niemand mit.


Wenn ich einen Menschen töte, den niemand vermissen wird, ist das dann auch in Ordnung?

--- End quote ---
Wo kein Kläger da kein Beklagter, sagt nur aus, dass man sich keinen zu tiefen Kopf darüber machen sollte, wenn man der Meinung ist, dass man noch rechtskonform im Verfahren ist.
Also kein unnötiger vorauseilende Gehorsam benötigt wird.

Wenn ich sehe, dass ein Baum morsch ist und er auf die Strasse fallen wird, dann fälle ich ihn, auch ohne rechtskonformen Verwaltungsakt. Ob es legal ist, klärt sich hinterher oder nie, weil kein Kläger.

Und wenn ein Mensch der nicht vermisst wird, dabei ist einen anderen Menschen zu töten, dann sehe ich keinen Grund nicht diesen Menschen ohne Gerichtsverhandlung, wenn es kein Option gibt, zu töten. Ob es legal war klärt sich hinterher.

Lorenz1992:
Lieben Dank für die Rückmeldungen!

Tatsächlich haben wir im Bewerbungsgespräch sämtliche Arbeitsabläufe besprochen, den Arbeitsplatz beschrieben, das Team grob beschrieben, die Arbeitszeiten besprochen usw... Zeit für Rückfragen gegeben.
Auch im Rahmen der Einarbeitung gab es einen sehr intensiven Austausch.
Manchmal passt es vllt. einfach nicht, ohne dass jemand versagt hat. ;)

Viele Grüße!!!

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