Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mobbing am Arbeitsplatz
kleene01:
Hallo,
ich habe im Moment eine schwierige Situation:
Bin bei einer Gemeinde angestellt, habe aber Fachvorgesetzte, arbeite also nicht unmittelbar bei der Gemeinde. Die beiden Fachvorgesetzten mobben mich und meine Kollegin aufs Übelste. Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt, mehr als die Hälfte der Tätigkeiten standen nicht in unserer Stellenausschreibung, wir werden kontrolliert, machen sowieso alles falsch und haben keine Ahnung, werden ständig angeranzt, die Liste ist endlos... die meisten anderen Kollegen ebenfalls abgenervt, sitzen aber nicht unmittelbar beim Chef.
Mit der Gemeinde und PR bereits Gespräche gehabt, wir wurden zum durchhalten animiert, da Chef bald in Rente geht. Stv hat aber ähnliche Züge, ich halte es nicht mehr aus. Gemeinde und PR sagt, dass ist schweres Mobbing aber man kann nicht viel machen. Stellen bei der Gemeinde sind nicht frei.
Habt ihr Ideen? Ich überlege schon mich dauerkrank zu melden, allerdings ist die Prognose mit dem Stv nicht wirklich besser..., ich gehe aber echt kaputt... Kann ich arbeitsrechtlich irgendwas durchsetzen? Ist halt schwierig mit dem Fachvorgesetzten, zumal mein AG ja eigentlich hinter mir steht.
Danke!
viele Grüße
Kleene
FearOfTheDuck:
Alles aufschreiben und die Gemeinde auf Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz verklagen. Die Beweislast liegt dabei bei dir.
Inwieweit steht dein AG bitteschön hinter dir, wenn er von der Situation weiß und nicht eingreift?
Alternative: Neuen Vorgesetzten, bzw. AG suchen.
Fettschwanzmaki:
Hallo,
wer führt die Fachaufsicht über Deinen Fachvorgesetzten? Das wäre Dein nächster Ansprechpartner, ggfls. mit Hilfe des PR. ALLES dokumentieren (Vorgänge, konkrete Situationen, wann und mit wem welche Gespräche geführt usw., Stichwort "Mobbingtagebuch").
Wenn der Vertreter der Gemeinde sowie der PR der Auffassung sind, dass "schweres Mobbing" nachweisbar vorliegt, sind sie sogar in der Pflicht, etwas zu machen (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG), des Weiteren besteht eine Fürsorgepflicht des AG. Der AG (ÖD) kann hier richtig Probleme bekommen, wenn er der Sache nicht angemessen nachgeht.
Bei Untätigkeit notfalls Strafantrag gg. den Fachvorgesetzten stellen (Mobbing ist kein eigener Straftatbestand, man muss auf § 241, § 823 BGB u. a. ausweichen, ggfls. Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen).
Es gilt, hier (strafrechtliche) Grenzen aufzuzeigen - das führt zum nächsten Punkt:
Selbstwirksamkeit vs. "Opferrolle"
Informiere Dich, je mehr du weißt, umso besser wirst Du damit umgehen können ("Ach, jetzt kommt die Nummer wieder...").
https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/mobbing.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__68.html
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/mobbing-am-arbeitsplatz
usw.usf.
Kurz: Wenn jemand nachweisbar mobbt, berechtigt das den AG, den Mobber arbeitsrechtlich zu sanktionieren - das geht bis zur Kündigung.
"Durchhalten" ist dabei keine Lösung im Sinne des Arbeitsrechts!
Es wird mit Sicherheit nicht einfach werden und viel Kraft kosten, aber warum solltest Du gehen, wenn der andere "sozial eingeschränkt" ist?
MeinerEiner:
Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.
FGL:
--- Zitat von: MeinerEiner am 20.03.2025 20:56 ---Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.
--- End quote ---
Der TE ist nicht Vertragspartner des Vorgesetzten und daher nicht in der Position, diesen abzumahnen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version